(...) Natürlich gibt es hierzu auch unterschiedliche Auffassungen. Grundsätzlich gilt aber: Die Abgeordneten können nicht automatisch deshalb auf den Beschluss eines Gesetzes verzichten, das sie selbst für sinnvoll und eben auch für verfassungsmäßig halten, nur weil es auch andere Einschätzungen und Expertisen gibt. Dann würde, einmal weitergedacht, Rechtsetzung angesichts der in der Regel an brisanten Materien strittigen Rechts- und Verfassungsfragen stark erschwert werden. (...)
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Sehr geehrter Herr Kluck,
Sehr geehrter Herr Lässig,
(...) Der Unterzeichner ist lediglich Bote dieser Äußerungen. Dadurch ist sichergestellt, dass der Inhalt immer vom Auftraggeber stammt. Der Unterzeichner hat also inhaltlich keine Befugnis, eigene Darstellungen einzufügen, anders als dies bei der Unterzeichnung in Vertretung (i.V.)der Fall ist. (...)
(...) Allerdings steckt der Teufel hier, wie so oft, im Detail. Im Vorfeld der Ausarbeitung der europäischen Richtlinie 2006/24/EG haben sich die Europaparlamentarier der SPD zwar dafür eingesetzt, dass die Regelungen seitens der Europäischen Union bezüglich der Vorratsdatenspeicherung mit Augenmaß ausgefertigt wurden (beispielsweise war im Vorschlag der dänischen Regierung ursprünglich eine Mindestspeicherung von 12 Monaten vorgesehen, der je nach Umsetzung in nationales Recht, maximal 36 Monate betragen sollte). Trotzdem sind einzelne Vorgaben der Richtlinie mit meinen Überzeugungen nicht vereinbar, weshalb ich bei der Abstimmung zur nationalen Ausformulierung der Richtlinie (dem Gesetzt zur Neuregelung der Telekommunikation) mit Nein gestimmt habe. (...)