Frage an Petra Heß von Stephan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Liebe Frau Heß,
ich habe zur Kenntnis genommen und freue mich sehr, dass Sie, trotz SPD-Mitgliedschaft, gegen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen gestimmt haben. In der Stellungnahme auf Ihrer Homepage äußern Sie Bedenken, "ob überhaupt eine verfassungsgemäße Umsetzung gelingen wird".
Meine Frage: Unterstützen Sie auch die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung?
Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Beyer
Sehr geehrter Herr Beyer,
vielen Dank für Ihre Unterstützung. Allerdings steckt der Teufel hier, wie so oft, im Detail. Im Vorfeld der Ausarbeitung der europäischen Richtlinie 2006/24/EG haben sich die Europaparlamentarier der SPD zwar dafür eingesetzt, dass die Regelungen seitens der Europäischen Union bezüglich der Vorratsdatenspeicherung mit Augenmaß ausgefertigt wurden (beispielsweise war im Vorschlag der dänischen Regierung ursprünglich eine Mindestspeicherung von 12 Monaten vorgesehen, der je nach Umsetzung in nationales Recht, maximal 36 Monate betragen sollte). Trotzdem sind einzelne Vorgaben der Richtlinie mit meinen Überzeugungen nicht vereinbar, weshalb ich bei der Abstimmung zur nationalen Ausformulierung der Richtlinie (dem Gesetzt zur Neuregelung der Telekommunikation) mit Nein gestimmt habe.
Letztlich sind europäische Richtlinien (im Gegensatz zur Empfehlungen) aber zwingend in nationales Recht umzusetzen. In der jetzigen Situation sollten wir daher auch etwas pragmatisch sein und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Klage des Landes Irland abwarten. Irland hat gegen die Wahl der Rechtsgrundlage der Richtlinie 2006/24/EG Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Vor Bekanntgabe dieses Urteils halte ich eine nationale Verfassungsklage für wenig sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Heß