![Andrea Voßhoff Portrait von Andrea Voßhoff](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/andrea_vosshoff_0.jpg?itok=awuC1xsj)
Sehr geehrter Herr Pusch,
Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch habe ich erhalten. Ich habe sie bisher nicht beantwortet. Lassen Sie mich die Gründe dafür nennen.
Sehr geehrter Herr Pusch,
Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch habe ich erhalten. Ich habe sie bisher nicht beantwortet. Lassen Sie mich die Gründe dafür nennen.
Sehr geehrter Frau Winsemann,
(...) Nach Angabe des "Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung" wollen nun 13.000 Menschen vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsklage gegen die "Vorratsdatenspeicherung" einreichen. Das ist das Recht eines jeden Bürgers und ich sehe einer verfassungsmäßigen Überprüfung dieser gesetzlichen Regelung gelassen entgegen, denn nach einer entsprechenden Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht herrscht dann endgültig Sicherheit, ob und inwieweit Nachbesserungen an der gesetzlichen Regelung erfolgen müssen. In diesem Verfahren wird dann auch rechtlich gewürdigt, wie stichhaltig die Argumente des "Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung" wirklich sind. (...)
(...) Wir Grünen haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass wir einige zu weit gehende Gesetzesvorhaben der SPD und ihres damaligen Innenministers Schily nicht verhindern konnten. Wir haben aber an vielen Stellen als Korrektiv von grenzenlosen Überwachungsfantasien von Schily und SPD agiert und viel Schlimmes verhindern können. Dieses Engagement und diese Funktion vermisst man zum Beispiel bei den Landesregierungen, an denen die FDP oder die Linkspartei beteiligt sind. (...)
(...) die AG Innen der CDU/CSU-Fraktion wird einer Änderung der Zweckbindung der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung nicht zustimmen. (...)
(...) Bei allen notwendigen Diskussionen über die Höhe der Entschädigungen und der Altersversorgung von Abgeordneten darf nicht übersehen werden, dass der Deutsche Bundestag ein oberstes Verfassungsorgan ist, dessen Mitglieder Anspruch auf eine angemessene Bezahlung haben. Hinzu kommt, dass die - zeitlich befristete - Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter auch für jene Menschen attraktiv bleiben muss, die aufgrund ihrer Ausbildung in der privaten Wirtschaft deutlich höhere Einkommen erzielen könnten. (...)