(...) Bitte verwechseln Sie nicht Ursache und Wirkung: Ziel der Vorratsdatenspeicherung ist nicht die Zerstörung des Rechtsstaates, sondern seine Bewahrung. Es gilt, den Rechtsstaat vor Bedrohungen von Innen und Außen zu schützen. (...)
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(...) Bereits im November 2005 legte das Bundeskriminalamt eine Studie vor, die belegt, dass die Speicherung der Verbindungsdaten in fast allen Straftatkategorien von Relevanz ist. (...) Am häufigsten betroffen sind dabei die Bereiche Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Betrugsdelikte und Straftaten gegen das Eigentum. (...)
(...) Dies haben Sie, sehr geehrter Herr Danz, der Presse entnommen. Nachdem die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück im vergangenen Jahr eine Erhöhung des Kindergeldes für 2009 gefordert hatten, ist der momentane Stand der Dinge der, dass eine Erhöhung des Kindergeldes möglicherweise schon 2009 statt bisher angenommen 2010 erfolgen wird. Das Bundesfinanzministerium wird 2009 turnusgemäß seinen nächsten Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums vorlegen. (...)
(...) In Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung ist die Verwendung der erhobenen Daten an strenge rechtsstaatliche Vorgaben geknüpft, wie z.B. einen konkreten, durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht, keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung und einen Richtervorbehalt. Somit sehe ich den Grundrechtsschutz der Bürger gewahrt, da sich die Regelungen- eine notwendige Transformation der EU-Richtlinie Nr. (...)
Sehr geehrter Herr Zhivkov,