Frage an Heinz Paula von Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Paula,
Wenn die Vorratspeicherung, zusammen mit den schon existierenden beschränkung der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit nicht die Abschaffung des Rechtstaates bedeuted, dann würde es mich sehr interessieren was nach ihrer Meinung nötig wäre das der Rechtstaat als abgeschafft gelten würde?
Hatte ihre Meinung nach die ehemalige DDR einen Rechtstaat?
Sehr geehrter Herr Schwäcke,
Ihr impliziter Vergleich der BRD mit der DDR ist nicht haltbar.
Die DDR war ein quasi-kommunistisches Unrechtsregime, in dem es tatsächlich keine Meinungsfreiheit gab: Die Einhaltung der „richtigen“ Meinung wurde – wie in einer Diktatur – von einem Geheimdienst, der „Staatssicherheit“, überwacht. Kritische Haltungen gegenüber der Obrigkeit wurden hart bestraft, oft mit jahrelangen Gefängnisstrafen. All dies ist Ihnen sicherlich bekannt.
Die BRD hingegen ist eine der fortschrittlichsten Demokratien der Welt, an der sich viele andere Länder dieser Welt orientieren. Die für den „Rechtsstaat“ konstitutiven Prinzipien, insbesondere die Sicherung der Grundrechte, sind seit fast 60 Jahren in Kraft und werden nicht abgebaut, sondern weiter verbessert (Beispiel: Verabschiedung des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ im Jahr 2006). Von einer „Abschaffung des Rechtsstaates“ kann also keine Rede sein.
Bitte verwechseln Sie nicht Ursache und Wirkung: Ziel der Vorratsdatenspeicherung ist nicht die Zerstörung des Rechtsstaates, sondern seine Bewahrung. Es gilt, den Rechtsstaat vor Bedrohungen von Innen und Außen zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Heinz Paula