(...) Man braucht zeitlich aber gar nicht so weit zurückgehen: Vor der letzten Bundestagswahl schloss die SPD eine „Kanzlerin Merkel“ kategorisch aus, gewählt wurde sie dann trotzdem. Hätte man Helmut Kohl für seinen Wortbruch strafrechtlich belangen sollen und alle Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion für die Wahl von Bundeskanzlerin Merkel? Altbundeskanzler Kohl wäre wohl hart bestraft worden, denn der Solidaritätszuschlag läuft bis 2019. (...)
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(...) 1. Den „Bruch von Wahlversprechen“ als Straftatbestand einzustufen, würde unsere Demokratie handlungsunfähig machen. Wahlversprechen können nach der Wahl aufgrund von Koalitionen leider nicht immer voll umgesetzt werden. (...)
(...) Man muss hier eine Abwägung treffen, welcher Wortbruch schwerer wiegt: der, sich doch mit linken Stimmen wählen zu lassen (zumal sich die FDP der Zusammenarbeit verweigert), oder der, die Mehrheit der Wähler zu enttäuschen, weil die politischen Positionen, die sie gewählt haben, zukünftig nicht vertreten werden. Ich behaupte nicht, dass diese Entscheidung einfach ist, das zeigt auch das Verhalten von Frau Metzger. (...)
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihr Schreiben, welches Sie mit gleichem Wortlaut auch an Uta Zapf geschickt haben.
Da Sie aus Offenbach stammen, wird Uta Zapf die Beantwortung Ihres Schreibens übernehmen.
(...) Allerdings ist Frau Metzger doch das beste Beispiel dafür, dass die gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter in der Regel über das notwendige Selbstbewusstsein verfügen, um auch einem zeitweise die Grenzen des Vertretbaren sprengenden Druck standzuhalten. (...) Zur Ihrer zweiten Frage: Ich halte es weder für sinnvoll noch für möglich, das Brechen von Wahlversprechen unter Strafe zu stellen. (...)