Frage an Frank Schmidt von Norbert N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,
nachdem nun Frau Metzger dem massiven Druck der SPD-Parteizentrale und aus den eigenen Reihen ausgesetzt war, ihr Mandat niederzulegen, mehren sich nun die Stimmen, die dieses Vorgehen als Mobbing und verfassungswidrig ( Guido Westerwelle ) ansehen.
Selbst der ehemalige Karlsruher Richter Hans-Joachim Jentsch, nannte dieses Vorgehen, einen Anschlag auf den Rechtsstaat.
Für Hartmut Koschyk ( CSU ) ist es, so wörtlich :
Ein Skandal und zeugt von fehlendem Respekt gegenüber der grundgesetzlich geschützten Gewissensfreiheit demokratisch gewählter Abgeordneter.
Sieht die SPD es als legitim an, um jeden Preis die Machtergreifung in Hessen zu fossieren, selbst wenn dabei Wahlversprechen gebrochen werden müssen und gewählten Volksvertretern ( Frau Metzger ) nahegelegt wird, ihr Gewissen abzuschalten, oder ihr Mandat niederzulegen ?
Sehen sie nicht auch, wenn sie das Ganze mal aus der Sicht eines “normalen Bürger“ sehen, solch eine Vorgehensweise als Schlag ins Gesicht des Wählers an ?
Wäre es in Ihren Augen vermessen, oder doch eher gerecht, wenn man in Zukunft den Bruch von Wahlversprechen, als Straftatbestand einstufen und dementsprechend unter Strafe stellen würde ?
Diese Fragen werde ich selbstverständlich auch anderen Politikern stellen und man darf gespannt sein, wer das Rückrad hat, überhaupt zu antworten, ohne Phrasen zu dreschen, sondern offen und ehrlich seine Meinung vertritt.
Vielen Dank + beste Grüße
Norbert Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
ich vertrete offen und ehrlich meine Meinung und kann Ihnen mitteilen, dass meine Antwort auf Ihre drei Fragen jedes Mal "Nein" lautet. Ich will Ihnen auch gerne darlegen warum: Die Wähler in Hessen haben eine (wenn auch knappe) linke Mehrheit aus SPD, Linken und Grünen von ca. 49 Prozent gewählt. Etwa 46 Prozent der Wähler gaben ihre Stimmen der FDP und CDU und brachten damit ihren Wunsch, Roland Koch als Ministerpräsidenten zu behalten, zum Ausdruck.
Soweit die Fakten. Richtig ist auch, dass Andrea Ypsilanti sowohl angekündigt hat, Roland Koch abzulösen als auch, sich nicht von der Linken zur Ministerpräsidentin wählen zu lassen. Eine der beiden Ankündigungen wird sich nun auf Grund des Wahlergebnisses als falsch erweisen müssen. Die Frage kann nun aber nicht lauten, ob in Zukunft der Bruch von Wahlversprechen Straftatbestand wird, weil manchem dieser Wahlausgang nicht gefällt. Die Frage muss lauten: Soll Koch kommissarisch und handlungsunfähig weiterregieren, obwohl die Mehrheit der Wähler dies nicht will oder gibt es eine Minderheitenregierung mit Andrea Ypsilanti, die dann ihr Versprechen einlösen kann, sozialdemokratische Politik in Hessen umzusetzen.
Man muss hier eine Abwägung treffen, welcher Wortbruch schwerer wiegt: der, sich doch mit linken Stimmen wählen zu lassen (zumal sich die FDP der Zusammenarbeit verweigert), oder der, die Mehrheit der Wähler zu enttäuschen, weil die politischen Positionen, die sie gewählt haben, zukünftig nicht vertreten werden. Ich behaupte nicht, dass diese Entscheidung einfach ist, das zeigt auch das Verhalten von Frau Metzger. Aber ich bin dennoch der Meinung, die Wähler in Hessen haben eine linke Mehrheit gewählt und sollten auch dementsprechend regiert werden.