Frage an Nina Hauer von Norbert N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hauer,
nachdem nun Frau Metzger dem massiven Druck der SPD-Parteizentrale und aus den eigenen Reihen ausgesetzt war, ihr Mandat niederzulegen, mehren sich nun die Stimmen, die dieses Vorgehen als Mobbing und verfassungswidrig ( Guido Westerwelle ) ansehen.
Selbst der ehemalige Karlsruher Richter Hans-Joachim Jentsch, nannte dieses Vorgehen, einen Anschlag auf den Rechtsstaat.
Für Hartmut Koschyk ( CSU ) ist es, so wörtlich :
Ein Skandal und zeugt von fehlendem Respekt gegenüber der grundgesetzlich geschützten Gewissensfreiheit demokratisch gewählter Abgeordneter.
Sieht die SPD es als legitim an, um jeden Preis die Machtergreifung in Hessen zu fossieren, selbst wenn dabei Wahlversprechen gebrochen werden müssen und gewählten Volksvertretern ( Frau Metzger ) nahegelegt wird, ihr Gewissen abzuschalten, oder ihr Mandat niederzulegen ?
Sehen sie nicht auch, wenn sie das Ganze mal aus der Sicht eines “normalen Bürger“ sehen, solch eine Vorgehensweise als Schlag ins Gesicht des Wählers an ?
Wäre es in Ihren Augen vermessen, oder doch eher gerecht, wenn man in Zukunft den Bruch von Wahlversprechen, als Straftatbestand einstufen und dementsprechend unter Strafe stellen würde ?
Diese Fragen werde ich selbstverständlich auch anderen Politikern stellen und man darf gespannt sein, wer das Rückrad hat, überhaupt zu antworten, ohne Phrasen zu dreschen, sondern offen und ehrlich seine Meinung vertritt.
Vielen Dank + beste Grüße
Norbert Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
ganz unabhängig von den aktuellen Ereignissen kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
1. Den „Bruch von Wahlversprechen“ als Straftatbestand einzustufen, würde unsere Demokratie handlungsunfähig machen. Wahlversprechen können nach der Wahl aufgrund von Koalitionen leider nicht immer voll umgesetzt werden. Natürlich müssen sich Politikerinnen und Politiker mit all ihrer Kraft und Energie dafür einsetzen, gegebene Versprechen umzusetzen. Im Übrigen hab ich als Politikerin immer ein Interesse daran, meine Wahlversprechen in die Tat umzusetzen.
2. In der Bundesrepublik Deutschland gilt der Grundsatz des freien Mandats. Abgeordnete sind grundsätzlich nur ihrem Gewissen verpflichtet. An diesem Verfassungsgrundsatz darf nicht gerüttelt werden. Er ist eine Grundlage unserer repräsentativen Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen,
Nina Hauer