die Leugnung oder das Gutheißen der sog. Aktion T4, der systematischen Ermordung von Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen durch die Nazis, sollte unter denselben oder einen adäquaten strafrechtlichen Paragraphen fallen wie die Holocaustleugnung.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Patrick G. • 14.08.2021
Antwort von Friederike Nabrdalik Tierschutzpartei • 15.08.2021
Frage von Heiko H. • 13.08.2021
Antwort von Roman Senga FDP • 16.08.2021
Autofahren ist oftmals günstiger als der Öffentliche Nahverkehr.
Frage von Jutta B. • 13.08.2021
Antwort von Hubert Bauer MLPD • 15.08.2021
Sprache dient der Verständigung. Da ist ein Gendersternchen kein Problem, wenn es zu viele werden, wird es zu kompliziert!
Frage von Uwe N. • 13.08.2021
Antwort ausstehend von Stephan Wiedenmann Partei der Humanisten
Frage von Uwe N. • 13.08.2021
Antwort von Ralph Brinkhaus CDU • 06.09.2021
Die Entscheidung darüber, welche Parteien zur Wahl zugelassen werden, entscheidet der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz des Bundeswahlleiters. Für die Zulassung ist entscheidend, dass die formellen und rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
Frage von Uwe N. • 13.08.2021
Antwort von Christian Lindner FDP • 25.08.2021
Über die Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl entscheiden aus guten Grund nicht andere Parteien, sondern der Bundeswahlleiter.