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Roman Senga
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Frage von Heiko H. •

Letztes Jahr wurden die Bedarfssätze nach SGB II neu bestimmt. Was wollen Sie tun, um zu verhindern, dass ärmere Mitbürger immer mehr aus der heutigen Mobilitätsgesellschaft ausgeschlossen werden?

Mobilität ist kein Luxusartikel. Doch in NRW kann sich ein(e) Hartz IV-Empfänger*in ohne Einschränkungen bei anderen Ausgaben nicht mal ein „Sozialticket“ leisten. Trotz Landesförderung. Von gelegentlichen Fahrten über die eigenen Stadt- bzw. Kreisgrenzen hinaus ganz zu schweigen.
Man kann es nur abenteuerlich nennen, wie das Bundesarbeitsministerium die im Rahmen der EVS 2018 empirisch erhobenen, ohnehin nicht gerade üppigen Ausgaben unterer Einkommensgruppen für die Nutzung von „fremden Verkehrsdienstleistungen“ (im wesentlichen Bus und Bahn, aber auch gelegentliche Fahrten mit Eisenbahn oder Taxi) in Höhe von durchschnittlich 47,01 € in mehreren Rechen­schritten auf angeblich existenznotwendige 35,16 € heruntergerechnet hat.* Fürs Jahr 2021 wurde daraus ein monatlicher „Bedarf“ von 36,05 € abgeleitet. Nur zum Vergleich: Ein Sozialticket kostet im VRR aktuell 39,35 €, im VRS sogar 42,80 €.
* s. Begründung zum ursprünglichen Gesetzentwurf, BT-Drucksache 19/22750 v. 23.9.2020, S. 27f

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Antwort von
FDP

Hallo Heiko Holtgrave, in meiner Person würden Sie einen Bundestagsabgeordneten gewinnen, der nicht nur irgendetwas aus einem Wahlprogramm "nachplappert", sondern tatsächlich den öffentlichen Nahverkehr nutzt. Oder ganz wichtig, aus bestimmten Gründen nicht nutz. 

Z.B. haben ich mit meinen Kindern eine Fahrradtour in die Dortmunder Innenstadt gemacht. Für den Rückweg waren die Beiden zu müde, so dass wir mit der U47 fahren wollten. Für den Preis welchen ich hätte für 3 Personen und drei Fahrräder hätte zahlen müssen, hätte ich mir bei Sixt auch eine Kastenwagen für den Rückweg mieten können. 

Ein weiteres Beispiel ist, dass ich direkt an der Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel wohne. Die City von Castrop ist für mich also näher als die von Dortmund. Obwohl kürzer, ist es aber unbezahlbar teurer, da es eine andere Verkehrswabe ist. 

Autofahren ist oftmals günstiger als der Öffentliche Nahverkehr. Das weiß man aber als Bundestagsabgeordneter nur, wenn man den Öffentlichen Nahverkehr auch nutzt, und nicht nur darüber redet.