Frage von Andrea B. • 04.10.2022
Antwort von Bärbel Bas SPD • 24.04.2023
Ich finde, dass das Teilhaberecht der Abgeordneten mit den getroffenen Regelungen ausreichend berücksichtigt wurde.
Ich finde, dass das Teilhaberecht der Abgeordneten mit den getroffenen Regelungen ausreichend berücksichtigt wurde.
Im Gegensatz zu anderen Maßnahmen richtet sich dieses bewusst an Arbeitnehmer. Vorruheständler fallen nicht mehr hierunter, da ihr Arbeitsverhältnis bereits aufgelöst wurde.
Erhalten Sie einen Arbeitslohn aus einer früheren Dienstleistung, so erhalten Sie die Energiepreispauschale nicht, da der Anspruch bei Arbeitnehmenden an eine aktive Beschäftigung geknüpft ist
Ich halte es für richtig, dass angesichts der Preisentwicklung nicht nur bei den Mobilitäts-, sondern vor allem auch den Wohnungskosten auch Vorruheständler die Pauschale erhalten – und weiß mich darin mit den Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion einig.