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Portrait von Cem Özdemir
Antwort von Cem Özdemir
Bündnis 90/Die Grünen
• 11.07.2023

Erhalten Sie einen Arbeitslohn aus einer früheren Dienstleistung, so erhalten Sie die Energiepreispauschale nicht, da der Anspruch bei Arbeitnehmenden an eine aktive Beschäftigung geknüpft ist

Bernd Rützel
Antwort von Bernd Rützel
SPD
• 13.10.2022

Ich halte es für richtig, dass angesichts der Preisentwicklung nicht nur bei den Mobilitäts-, sondern vor allem auch den Wohnungskosten auch Vorruheständler die Pauschale erhalten – und weiß mich darin mit den Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion einig.

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