Heute (3.10.2022) sprachen Sie über den Zusammenhalt der Gesellschaft? Trug der Ausschluss ungeimpfter Abgeordneter aus dem Plenarsaal ab Ende 2021 zur Spaltung der Gesellschaft bei?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Für den Zutritt zum Plenarsaal des Deutschen Bundestages während der Corona-Pandemie gab es strenge Zugangsregelungen. Für Abgeordnete, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen konnten, war bis zum 10. März 2022 der Platz auf der Tribüne im Plenum vorgesehen, auf der ausreichend Sicherheitsabstand eingehalten werden konnte. Danach konnten auch ungeimpfte Abgeordnete, die sich vorher negativ auf das Corona-Virus getestet hatten, im unteren Bereich des Plenarsaals an den Bundestagssitzungen teilnehmen. Diese Schutzmaßnahmen waren notwendig, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Abgeordneten des Bundestages zu schützen und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen. Ich finde, dass das Teilhaberecht der Abgeordneten mit den getroffenen Regelungen ausreichend berücksichtigt wurde.
Sie können mir glauben: Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft liegt mir sehr am Herzen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas