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Marco Buschmann
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Frage von Marina E. •

Rentner bekommen Energiepauschale, warum nicht Vorruheständler auch?

Sehr geehrter Herr Buschmann, sie erläuterten in einer diesbezüglich gestellten Frage, dass die Energiepauschale vorrangig zum Ausgleich von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte sein soll. Nun, Rentner fahren auch nicht zur Arbeit und erhalten die Pauschale trotzdem. Warum werden Vorruheständler davon ausgeschlossen? Ich habe meinen Arbeitsplatz zu Gunsten jüngerer Bürger aufgegeben und muss mit einem deutlich niedrigerem Einkommen bis zur Rente zurecht kommen. Die gestiegenen Energiekosten treffen auch mich. Das Argument, dass bei der Einkommensteuer auch Entlastungen beschlossen wurden oder sollen kann ich nicht nachvollziehen, denn davon profitieren Arbeitnehmer ja auch wieder. Es geht hier nicht gerecht zu. Werden Sie sich für mehr Gerechtigkeit in dieser Sache einsetzen?

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Sehr geehrte Frau E,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die aktuell steigenden Energiepreise stellen viele Verbraucher vor finanzielle Herausforderungen. Die Bundesregierung federt diese durch mehrere Entlastungspakte gezielt ab. Insgesamt erreichen diese ein Volumen von 93 Milliarden Euro. Ein Baustein unter vielen ist die Energiepreispauschale (EPP). Jeder einkommenssteuerpflichtige Arbeitnehmer erhält eine Einmalzahlung von 300 Euro.

Im Gegensatz zu anderen Maßnahmen richtet sich dieses bewusst an Arbeitnehmer. Vorruheständler fallen nicht mehr hierunter, da ihr Arbeitsverhältnis bereits aufgelöst wurde. Sie haben ihr Dienstverhältnis aufgelöst, um bereits vor dem gesetzlichen Renteneintritt in den Ruhestand gehen zu können. Vorruhestand steht auch – anders die gesetzliche Rente – nicht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern offen. Vielmehr handelt es sich hier um ein zusätzliches Angebot, dessen Bestehen und Konditionen von den Tarifparteien und den einzelnen Betrieben festgelegt werden.

Hat der Arbeitnehmer sich für den Vorruhestand entschieden, hat er sich also bewusst für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses entschieden. Diese Auswahlentscheidung des Arbeitnehmers wird arbeits- und steuerrechtlich respektiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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