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Stattdessen senken wir befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 Prozent

(...) Eine temporäre Anhebung der Regelbedarfe um 100 Euro sehe ich deshalb kritisch, da die rechtliche und mathematische Grundlage für eine kurzfristige Anpassung fehlt. (...)

(...) Ich werde dann – ohne Vermittlung oder Moderation durch Dritte - möglichst zeitnahe auf Ihr Anliegen eingehen. (...)

Auch für Arbeitslose federn wir soziale Härten ab. Denn wer arbeitslos ist, hat es unter den aktuellen Umständen besonders schwer, eine angemessene Arbeit zu finden. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsaktivitäten der Agenturen für Arbeit derzeit nur eingeschränkt stattfinden können. Deshalb verlängern wir den Arbeitslosengeldbezug für diejenigen um drei Monate, deren Anspruch zwischen 1. Mai und 31. Dezember 2020 auslaufen würde.