![Karl Schiewerling Portrait von Karl Schiewerling](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/karl_schiewerling_61.jpg?itok=cVOkwg8K)
(...) Die Aussage „zu Unrecht erhaltene Leistung“ ist juristische Fachsprache. (...)
(...) Die Aussage „zu Unrecht erhaltene Leistung“ ist juristische Fachsprache. (...)
(...) Die Formulierung "zu Unrecht bezogene Leistung", da gebe ich Ihnen Recht, kann als Vorwurf verstanden werden. Dies ist aber nicht beabsichtigt und auch kein unterschwelliger Betrugsvorwurf Ihrer Arbeitsagentur. (...)
(...) Ihr Unmut über die Formulierung „..zu Unrecht Leistungen erhalten“ kann ich nachvollziehen. Ich möchte jedoch ausdrücklich betonen, dass die gewählte Formulierung kein Betrugsvorwurf ist, sondern nach dem Gesetz (§§ 45, 48, 50 SGB X) immer Voraussetzung dafür, dass die Entscheidung über eine Bewilligung von Arbeitslosengeld auch rückwirkend aufgehoben werden kann. (...)
(...) Tatsächlich dürfte eine von der Agentur für Arbeit genehmigte Trainings- und Qualifizierungsmaßnahme nicht mit dem Wegfall von Leistungen einhergehen, denn der jeweilige Teilnehmer gilt weiterhin als arbeitssuchend. Allerdings gehen Sie in Ihrer E-Mail nicht auf die näheren Umstände ein, deshalb kann ich Ihnen zu Ihrer persönlichen Situation keine weiteren Auskünfte geben. (...)
Sehr geehrter Herr Bogumil,
(...) Ich bin überzeugt, dass die Botschaft an Geringverdienende, möglichst keinen eigenen Riester-Vertrag abzuschließen, sondern vielmehr auf Steuerunterstützung bei Hilfebedürftigkeit im Alter zu setzen, in doppelter Weise eine fatale Wirkung hat: Selbst wenn wir nur die persönliche Interessenlage geringverdienender Menschen betrachten, so wird in der Regel niemand in jüngeren oder mittleren Jahren davon ausgehen können, dass er tatsächlich als Hilfebedürftiger ab dem 65. (...)