Frage an Karl Schiewerling von Uwe B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schiewerling!
Nicht nur ich, sondern auch tausende andere Arbeitssuchende, die an einer von den Arbeitsagenturen geförderten Trainings- und Qualifizierungmaßnahme teilnehmen dürfen, müssen später mit Erstaunen Bescheide ihrer Arbeitsagenturen zur Kenntnis nehmen in denen es unter anderem heißt:
"Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr,
nach den mir vorliegenden Unterlagen haben Sie während des Leistungsbezugs eine Beschäftigung ausgeübt...
In der Zeit vom... bis... haben Sie deshalb Leistungen in Höhe von insgesamt...zu Unrecht erhalten."
Dazu habe ich als Betroffener zwei Fragen:
1.)
Ist es eigentlich vom Gesetzgeber so gewollt , dass arbeitswillige Menschen durch eine Formulierung verunsichert und beleidigt werden, die sie in die Nähe von Sozialbetrügern rückt?
2:) Ist den Abgeordneten bekannt, ob diese "zu Unrecht" gezahlten Leistungen in die Statistiken über sog. Sozialbetrüger eingehen und so die Zahlen verfälschen, und in Kauf genommen, dass Vorurteile gegen Arbeitssuchende verstärkt werden?
Sehr geehrter Herr Bogumil,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage vom 14.1. über www.abgeordnetenwatch.de.
Die Aussage „zu Unrecht erhaltene Leistung“ ist juristische Fachsprache.
Sie ist keine Wertung, sondern nur eine Feststellung. Auch ich tue mich als Nicht-Jurist oft mit dieser Sprache schwer. Aber in der Sache ist die Aussage richtig.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die einzige Statistik, die es gibt, ist die über erfolgreich abgeschlossene Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs. Die sogenannten Rückforderungsverfahren sind in ihr nicht enthalten, es sei denn, es liegen außerdem Strafbestandsmerkmale vor.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Schiewerling