Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Jochen H. • 21.05.2008
Antwort von Clemens Binninger CDU • 06.06.2008 (...) In § 145 des 9. Sozialgesetzbuches ist im Zusammenhang mit dem Nachteilsausgleich geregelt, dass Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind oder hilflos oder gehörlos sind, im öffentlichen Nahverkehr gegen Zahlung eines Pauschalbetrags von 60 Euro im Jahr unentgeltlich befördert werden. Zu dieser Gruppe zählen erheblich Gehbehinderte, außergewöhnlich Gehbehinderte, Blinde sowie Hilflose und Gehörlose. (...)
Frage von Jochen H. • 21.05.2008
Antwort von Florian Toncar FDP • 30.05.2008 (...) Für die Gewährung von Vergünstigungen wie eines kostenlosen oder geminderten Tickets für den öffentlichen Nahverkehr sowie Parkerleichterungen im gesamten Bundesgebiet sind die verschiedenen so genannten Merkzeichen ausschlaggebend. Im öffentlichen Personennahverkehr erhalten schwerbehinderte Menschen ein kostenloses Ticket, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos sind und das Merkzeichen "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) erhalten haben. Des Weiteren erhalten schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "G" (Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und "Gl" (gehörlos) ein kostenloses Ticket, wenn sie zugleich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, SGB VII oder SGB XII erhalten. (...)
Frage von T. K. • 21.05.2008
Antwort von Gregor Gysi DIE LINKE • 28.05.2008 (...) nicht sofort Realität werden, man will Schritt für Schritt den Zeitgeist verändern. Auf jeden Fall bin ich für eine bedarfsorientierte Grundsicherung. (...)
Frage von Ulrich P. • 21.05.2008
Antwort ausstehend von Ronald Pofalla CDU Frage von Hans H. • 21.05.2008
Antwort von Gerald Weiß CDU • 18.06.2008 (...) Allerdings teile ich nicht Ihre Meinung, dass man vom Arbeitslosengeld II nur „dahinvegetieren“ kann. Die Sozialleistung ist aber grundsätzlich sicherlich auch nicht mehr als ein letztes Sicherungsnetz. Mehr kann es meiner Ansicht nach auch nicht sein, weil die Steuerzahler nicht unbegrenzt belastet werden können. (...)
Frage von Daniel R. • 21.05.2008
Antwort von Ulla Schmidt SPD • 18.06.2008 Sehr geehrter Herr Röttger,