![Norbert Geis Portrait von Norbert Geis](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/norbert_geis_0_0.jpg?itok=Ew7uX0ZP)
Sehr geehrter Herr Reichert,
wie Sie schreiben hat das Bundessozialgericht in Ihrem Sinne entschieden. Eine Änderung des Gesetztes wird daher sicherlich erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Reichert,
wie Sie schreiben hat das Bundessozialgericht in Ihrem Sinne entschieden. Eine Änderung des Gesetztes wird daher sicherlich erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
(...) Ich bin für eine bedarfsgerechte Grundsicherung und gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen, weil ich nicht möchte, dass die Töchter und Söhne der reichen Leute solch ein Grundeinkommen kassieren. (...)
(...) Auch mit dem "dort angetreten" weiß ich nicht recht etwas anzufangen, da ich zwar seit 1994 hier im Harz zu den Grünen gehöre, aber nicht im Kreisvorstand bin. Erfreulicherweise ist der Kreisverband Harz immer noch ein sehr aktiver und starker Kreisverband - und ich hoffe natürlich auch, dass das so bleiben wird. Bezüglich des mobbings kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, da mir darüber nichts bekannt ist. (...)
(...) Der Außendienst als solcher ist ein legitimes und brauchbares Mittel der Sachverhaltsermittlung. Er dient der Vermeidung von Leistungsmissbrauch und ist insbesondere in den Fällen, in denen nicht alle leistungsrelevanten Tatbestände bekannt werden oder berechtigte Zweifel über die Richtigkeit der Angaben entstehen, die sich nicht anderweitig ausräumen lassen, ein Mittel Fehlentscheidungen – zugunsten oder zum Nachteil des Hilfebedürftigen – zu vermeiden. (...)
(...) Auf dem grünen Parteitag habe ich mich mit vielen Anderen für einen Antrag zur Einführung eines Grundeinkommens, wie es darin ausgeführt war, eingesetzt. Leider waren wir nicht ganz erfolgreich. (...)
(...) Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Job-Center die Möglichkeit haben müssen, Angaben von Leistungsempfängern auch durch Hausbesuche zu überprüfen, allerdings nur in den Fällen, in denen begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen. Falls es solche Anhaltspunkte gibt, liegt es im Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler, die das Arbeitslosengeld II finanziert, dass ein Missbrauch dieser Leistung aufgedeckt und beendet wird. (...)