![Gregor Gysi Portrait von Gregor Gysi](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/5000961.jpg?itok=ijbkiPX5)
(...) wenn Sie rechtskräftig geschieden und alleinlebend sind, gilt für Sie die Steuerklasse I. Die Tatsache, dass Sie Unterhalt zahlen, wird im Steuerrecht allerdings berücksichtigt. (...)
(...) wenn Sie rechtskräftig geschieden und alleinlebend sind, gilt für Sie die Steuerklasse I. Die Tatsache, dass Sie Unterhalt zahlen, wird im Steuerrecht allerdings berücksichtigt. (...)
(...) Freiwilligendienste schließen in anerkennenswürdiger wertvoller Weise hier entstehende Lücken. Die Politik tut daher gut daran, eine Kultur des Ehrenamtes zu fördern – ohne dabei allerdings zwingend ein berechenbares, alternatives Entgeltungssystem einzuführen. Das geschieht auf unterschiedliche Art und Weise, sowohl auf Bundes-, auf Landes- sowie auf kommunaler Ebene. (...)
(...) Aus der Sitzung, von der mir berichtet wurde, kann ich hier auf abgeordnetenwatch natürlich keine Details darlegen, da die Sitzung natürlich nicht öffentlich ist. Aber ich kann Ihnen sagen, dass wohl vorgesehen ist, dass die Ortsbrandmeister jeweils im Auftrag die Ehrenamtskarte vergeben sollen. Ob dies so kommen wird, entscheidet sich erst definitiv am Montag in der Kreistagssitzung. (...)
(...) Somit vertritt auch ein ehemaliger Ministerpräsident nicht immer die SPD-Mehrheitsmeinung. Auch wenn ich immer weniger mit den Positionen von Wolfgang Clement übereinstimme, hat er ein Recht auf Meinungsäußerung. Allerdings schwindet sein Rückhalt innerhalb der SPD. (...)
(...) Der vielfach geäußerten Annahme, Menschen sollen gezwungen werden, ergänzende Verträge bei Banken und Versicherungen abzuschließen, teile ich nicht. Zum einen ist der Abschluss einer zusätzlich geförderten Altersvorsorge freiwillig und zum zweiten basiert sowohl die gesetzliche Pflichtversicherung als auch die ergänzende geförderte private Altersvorsorge auf erheblichen Steuerzuschüssen. Ein "Geschenk" an Banken und Versicherungen vermag ich nicht zu erkennen. (...)