(...) Es gibt im Bundesgebiet eine ganze Reihe von Kliniken mit differierenden Konzept- und Behandlungsansätzen und unterschiedlich geschultem Personal. Zur Finanzierung der Leistungen darf ich anmerken, dass wir SozialdemokratInnen in den Verhandlungen zum Gesundheitsfonds den Leistungsumfang in der Behandlung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen erheblich steigern konnten. (...)
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(...) Unser Hauptkritikpunkt an dem „Bedingungslosen Grundeinkommen“ ist dessen Leistungsfeindlichkeit. Es setzt keine Arbeits-, Leistungsanreize, sondern wird vielmehr an jeden Bürger in gleicher Höhe - ohne dass eine Bereitschaft zur Arbeit gefordert wird - gezahlt. (...)
(...) Ebenso tritt der Staat für diejenigen ein, die keinen oder einen zu geringen Verdienst haben. Aber allen Menschen unabhängig vom Bedarf ein Grundeinkommen zu gewährleisten, entspricht nicht dem sozialdemokratischen Verständnis von der Würde der Arbeit. Viel wichtiger ist für uns, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, von ihrem Einkommen ihre Familie ernähren können ohne auf zusätzliche Hilfe angewiesen zu sein. (...)
(...) Bei den Beschwerden, die ich fast täglich über die Geschäftspolitik von Verwaltungen erhalte, würde ich dies für eine Überfrachtung des kommunalen Auftrages ansehen. Mich würde freuen, wenn die Verwaltungen die ihnen heute schon übertragenen vielfältigen Aufgaben effizient und bürgernah lösen. Jeder Bürger sollte sich im Wettbewerb die beste Anlageform aussuchen können. (...)
(...) Sie haben recht, die Verrechnung der Kindergeldzahlung bei ALG-II-BezieherInnen ist ein großes Ärgernis. (...) Daß die Sozialgerichte die Klageflut kaum bewältigen können, ist seit langem bekannt. (...)
(...) bei der Witwenpension verhält es sich ähnlich wie bei der Witwenrente, in beiden Fällen ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Ruhestandsbeamte und Witwen, die älter als 65 Jahre sind, dürfen ohne Nachteile für die Zahlung der Versorgungsbezüge aus Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes unbeschränkt hinzuverdienen, sie sind gegenüber jüngeren Ruhestandsbeamten begünstigt. (...)