![Hubertus Heil Portrait von Hubertus Heil](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/z26f99vdgd3r45s8rk02.jpg?itok=oZpKFfG2)
Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, werden bereits seit dem Jahr 2020 entlastet
Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, werden bereits seit dem Jahr 2020 entlastet
Personen, die von Altersarmut betroffen sind, werden über die Grundsicherung im Alter abgesichert
Fragen zu Krankenversicherungsbeiträgen fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Bei der Rente geht es nicht um „Bezahlbarkeit“, sondern um Stabilität. Die Rente wird insbesondere durch die Beiträge der Beschäftigten finanziert. Vereinfacht ausgedrückt gilt: Je mehr Menschen in Arbeit sind, desto sicherer ist die Rente.
Um ihrem Charakter als lückenfüllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören.