Wann genau wird die von Bundeskanzler Scholz versprochene Beendigung der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten, die bisher oft eine ungerechte Minus-Rendite bedeutet, von der SPD endlich umgesetzt?
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, werden bereits seit dem Jahr 2020 entlastet. Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz sieht einen Freibetrag von 176,75 Euro für das Jahr 2024 vor, der in den folgenden Jahren im gleichen Maße wie die Durchschnittseinkommen steigt. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen damit seit 2020 de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden zudem spürbar entlastet. Eine noch höhere finanzielle Entlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner hätte in der gesetzlichen Krankenversicherung erhebliche dauerhafte jährliche Mindereinnahmen zur Folge.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB