Mindestbemessungsgrenze in der Krankenversicherung
Sehr geehrter Herr Heil,
warum wird für einen Rentner der freiwillig krankenversichert ist und ca. 120€ von der Grundsicherung bekommt eine höhere Mindestbemessungsgrenze (2,67 fache d. Regelsatzes) herangezogen?
Dieser befindet sich nicht in einer stationären Einrichtung.
Ein Rentner der aber insgesamt mehr Geld von der Rente erhält, als jemand der mit Grundsicherung weniger hat, muss auch weniger Krankenversicherungsbeiträge bezahlen.
Ich habe mich schon bei mehreren Stellen u.a. beim Bundesministerium f. Gesundheit und bei verschiedenen Krankenkassen erkundigt aber, hierzu habe ich immer andere anders lautende Aussagen erhalten.
Ich hoffe, Sie können mir hier eine verlässliche Aussage geben.
Vielen Dank schon im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Fragen zu Krankenversicherungsbeiträgen fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Sie müssten sich daher bitte direkt an das BMG wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB