Warum bekommt ein Bundestagsabgeordneter nach 4 Jahren eine höhere Pension wie Millionen Rentner die ihr Arbeitsleben lang einzahlen?
Sehr geehrte Frau Nasr,
Da im Osten Deutschlands die Löhne und Gehälter z.T. weit unter Weststandard liegen sieht es für viele Rentner im Alter schlecht aus. Nicht so für Politiker und Politikerinnen. Warum tun Sie nichts gegen dieses Unrecht? Die Diäten der Bundestagsabgeordneten sollen auch dieses Jahr wieder steigen. Wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass viele Menschen im Nichttarifgebiet (vor allem ältere Menschen) jahrelang gar nichts bekommen? Andere Länder z.B. Belgien, steuern schon seit Jahren dagegen. Warum ist das in Deutschland nicht möglich?
Mit freundlichen Grüßen
U. K.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
Das ist eine berechtigte Frage und auch ich musste es erst einmal recherchieren. Auf den Seiten des Deutschen Bundestages habe ich folgende Antwort gefunden:
"Die Altersentschädigung schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten.
Um ihrem Charakter als lückenfüllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - stufenweise vom 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht worden."
Das beantwortet es ganz gut, wie ich finde.
Viele Grüße
Ihre Rasha Nasr