Frage von Petra L. • 07.10.2022
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.
Millionen Haushalte heizen mit Öl. Die Preise dafür müssen runter. Darauf werde ich fortgesetzt drängen.
Mit dem Bürgergeld soll es einen etwas höheren Regelsatz geben, mit dem sofort auf die Belastungen der Krise reagiert wird