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Ronja Kemmer
CDU
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Frage von Timo K. •

Sehr geehrte Frau Kemmer. Ich befinde mich seit 23.6. im Krankenstand. Mein Arbeitsverhältnis wurde zum gleichen Zeitpunkt beendet. Ich erhielt sofort Krankengeld. Bekomme ich die Energiepauschale?

Falls ja, wie und wo. Muss ich diese beantragen?

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CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich aufgrund der sehr knappen Darstellung nicht abschließend beantworten kann.

Die derzeit hohen Energie und Verbraucherpreise belasten die Bürgerinnen und Bürger tagtäglich, egal ob beim Einkaufen, an der Tankstelle oder mit Blick auf die Strom- und Heizkosten. Besonders für Menschen mit geringerem Einkommen sind die gestiegenen Preise ein großes Problem. Diesen Menschen muss deshalb gezielt geholfen werden.

Ihren Unmut und Ihre Verunsicherung über die Energiepreispauschale kann ich gut nachvollziehen. Zu betonen ist, dass CDU/CSU als Oppositionsparteien an der Ausgestaltung nicht beteiligt waren. Die Pauschale wird seit September an einen begrenzten Personenkreis ausgezahlt. Für die Unionsfraktion ist das zu wenig und zu spät.

Für uns steht fest, dass die Sofortzuschläge und Einmalzahlungen ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation von Hilfebedürftigen sind. Diese Leistungen reichen aber bei weitem nicht aus. Denn sie werden durch die hohe Inflation von derzeit 7,5 Prozent schnell aufgezehrt.  

Die Energie-, Strom- und Umsatzsteuer insbesondere auf Heiz- und Kraftstoffe müssen bis mindestens Ende 2023 runter. Auch die Mehrwertsteuer auf bestimmte Lebensmittel sollte abgesenkt werden. So eine Entlastung muss unkompliziert dort ankommen, wo es hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen.

Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen. Dies gilt ebenfalls für Arbeitnehmer, die im gesamten Jahr 2022 Krankengeld beziehen, das aus einem aktiven Dienstverhältnis heraus entsteht.

Auf dieser Seite können Sie nachlesen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Ich möchte Sie ebenfalls bitten, Ihre Frage auch und besonders an die entsprechenden Vertreter der Ampel-Fraktionen zu richten.

 Viele Grüße

Ronja Kemmer

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