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Frage von Hartmut Georg M. •

Nachfrage: Sind Sie gegen einen Inflationsausgleich für Bürgergeld-Empfänger? Sieht das neue Bürgergeld tatsächlich Stromzahlungen außerhalb des Regelsatz vor?

Sehr geehrter Herr Frei,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 05.10.2022 auf meine Frage vom 04.10.2022.

Sie verweisen auf offene Stellen. Zu mir hat man gesagt, dass ich mich damit abfinden soll, dass ich keine reguläre Arbeit mehr bekommen werde und eine Umschulung aufgrund von Trigger nicht infrage komme. Was soll ich also tun? Ich musste sogar als Kind arbeiten, danach mit 15 ging ich in Lehre, darf aber krankheitsbedingt meinen Beruf nicht mehr ausüben. Mit 3 wurde ich bereits das erste Mal ins Krankenhaus geprügelt, verlor daraufhin meine Sprachfähigkeit. Ich bewarb mich beim Flughafen. Antwort: Wir haben keinen Arbeitskräfte-sondern Fachkräftemangel. Warum dann nicht für solche speziellen Fälle ein Anrecht auf einen Mindestlohn-Job? Sollten also Ihrer Meinung nach Menschen in Hartz IV keinen Inflationsausgleich bekommen? Wie kommen Sie darauf, dass der Strom künftig übernommen wird? M.W. ist dafür eine kleine Summe im Regelsatz vorgesehen.

Gruß M.

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Sehr geehrter Herr M.,

genau diese Auffassung, dass Sie nicht vermittelbar seien, ist in meinen Augen völlig falsch. Der Arbeitskräftemangel benötigt jedwedes Potenzial. Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass jeder der will und irgendwie kann, am Arbeitsmarkt eine Chance erhalten wird. Genau dort muss die Bundesregierung ansetzen, um Langzeitarbeitslosigkeit bspw. durch verstärkte Qualifizierungs- und bessere Vermittlungsangebote zu durchbrechen, statt diese weiter zu zementieren.

Mit dem Bürgergeld soll es einen etwas höheren Regelsatz geben, mit dem sofort auf die Belastungen der Krise reagiert wird. Darüber hinaus soll künftig die zu erwartende regelbedarfsrelevante Preisentwicklung bei der Fortschreibung der Regelbedarfe stärker berücksichtigt werden, als dies bei Hartz-IV der Fall ist, wo die Inflationsanpassungen zumeist mit größerem Abstand nachgelagert erfolgten. Damit soll auch der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 enthaltenen Vorgabe einer zeitnahen Reaktion auf eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen entsprochen werden. Dass man damit aber dennoch keine Luftsprünge machen kann, steht auch fest. Dass Ziel soll schließlich sein, selbst für sich zu sorgen und unabhängig von Sozialhilfe zu leben.

Dass sich viele Betroffene deshalb Sorgen wegen der explodierenden Energiekosten machen, kann ich nachvollziehen. Aber klar dürfte auch sein, dass Sozialhilfeempfänger wohl kaum die Aufschläge auf die Energiekosten selbst zahlen können. Auch deshalb soll es einen Gaspreisdeckel geben, auch wenn die Details noch immer fehlen. Unabhängig davon dürften mögliche Kostenanstiege nach herrschender Meinung trotzdem weniger das Problem sein. Solange der Verbrauch angemessen ist und etwa dem Durchschnitt eines vergleichbaren Haushaltes in der jeweiligen Region entspricht, wird das Jobcenter auch in Zukunft zahlen. Auch die aktuellen Preissteigerungen dürften daran nichts ändern, wenngleich damit eine große Last für die Kommunen bzw. Steuerzahler einhergeht. Und umgekehrt wäre es ganz sicher auch keine Lösung, dass die Versorger auf den Kosten sitzen bleiben, womöglich pleitegehen und Jobverluste drohen. Das wäre kaum vorstellbar.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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