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Portrait von Ulrich Lechte
Antwort von Ulrich Lechte
FDP
• 17.02.2023

der BaföG-Förderungshöchstbetrag wird ab Januar 2023 von 861 Euro auf 934 Euro angehoben. Die bisherige Altersgrenze von 30 Jahren bei Beginn der Ausbildung und 35 bei Beginn des Master-Studienganges wurde auf 45 Lebensjahre erhöht. Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Empfänger werden um 20,75 Prozent angehoben.

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