Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Beschäftigte können organisatorisch in gemischt zivil-militärischen Strukturen eingesetzt werden.
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Eine zivile Wehrverwaltung, wie der Name schon sagt, sollte nicht von Soldatinnen und Soldaten geführt werden.
Das Grundgesetz regelt, dass die Bundeswehr aus Streitkräften (Artikel 87a GG) und einer eigenständigen Bundeswehrverwaltung besteht, die von den Streitkräften unabhängig ist (Artikel 87 b GG).
Den vermeintlichen Unterschied zwischen einer Wehrverwaltung mit zivilen Führungspersonal und militärischen kann ich nicht erkennen
Die Vorgaben des rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns gelten in der zivilen Wehrverwaltung auch für Beschäftigte mit militärischen Dienstgraden.
Die Bundeswehrverwaltung in Deutschland ist unabhängig von der ausgesetzten Wehrpflicht und von militärischen und diplomatischen Krisen selbstverständlich rechtsstaatlich nach Art. 87b GG organisiert