Kann das BAPersBw in der aktuellen Ukraine-Krise, eine unabhängige, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen funktionierende zivile Wehrverwaltung (vgl. Art 87 b GG) organisatorisch sicherstellen?
Nach Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht wurde die zivil geführte Wehrverwaltung aufgelöst und ausweislich der veröffentlichten Organisationspläne in 16 Dezernaten Wehrersatz bei den überwiegend durch Soldaten geführten KarrCBw überführt. Beim BAPersBw wurde ein Referat Wehrersatz / Recht in eine militärisch geführte Abteilung VI (Personalführung Reservisten) eingegliedert. Das Referat untersteht einem Soldaten als Unterabteilungsleiter, einem Oberst als Abteilungsleiter und einem General als Vizepräsidenten. Damit wurde die gesamte zivile Wehrverwaltung auf drei höheren Führungsebenen militärischen Vorgesetzten unterstellt. Wie verträgt sich verfassungsrechtlich eine auf Befehl und Gehorsam basierende Führungskultur, bei der die Auftragserfüllung die höchste Priorität hat mit einer unabhängigen (vgl. Art. 87 b GG), nach rechtsstaatlichen Grundsätzen funktionierenden zivilen Wehrverwaltung, bei der die Gesetzmäßigkeit der Auftragserfüllung oberste Priorität haben sollte?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundeswehrverwaltung in Deutschland ist unabhängig von der ausgesetzten Wehrpflicht und von militärischen und diplomatischen Krisen selbstverständlich rechtsstaatlich nach Art. 87b GG organisiert. Ihre Organisation und Funktionsfähigkeit ist zu jeder Zeit sichergestellt. Wenn ich es richtig verstehe, befürchten Sie, dass das grundgesetzlich angelegte Trennungsgebot von Streitkräften und Wehrverwaltung nicht beachtet wird. Diese Befürchtung teile ich nicht. Ich möchte diesbezüglich auf die Antwort auf eine Abgeordnetenwatch-Frage an meinen Kollegen Johannes Fechner von der SPD hinweisen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johannes-fechner/fragen-antworten/halten-sie-die-verwendung-von-rund-6000-soldaten-in-der-wehrverwaltung-des-bundes-fuer-verfassungskonform. Dieser ist nichts hinzuzufügen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Agnes Strack-Zimmermann