(...) Ich hatte in einem früheren Stadium der Diskussion vorgeschlagen, eine Bahnanleihe auszugeben. Dafür lässt sich jedoch aus den oben genannten Gründen keine politische Mehrheit finden. (...)
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(...) Die Ursache hierfür liegt im Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Das PBefG bezieht sich auf die von Ihnen angesprochenen Busverbindungen. Städteverbindende Busverbindungen bedürfen der Genehmigung durch eine Genehmigungsbehörde. (...)
Sehr geehrter Herr Scholle,
wenn Sie mit "flächendeckendes und städteverbindendes Busnetz" den Fernlinienbusverkehr meinen, liegt es daran, dass der gesetzliche Rahmen das derzeit bis auf Ausnahmen nicht zulässt.
(...) Zum anderen ist gerade im ländlichen Raum ein Verkehrsangebot eine finanzielle Frage, da Überlandlinienverkehr dort kaum kostendeckend zu betreiben ist. Jedoch meine ich, dass durch das Entwickeln alternativer und innovativer Konzepte wie Bürgerbus, Rufbus, Sammeltaxen ein Angebot bereitzustellen ist, dass auch Menschen ohne Auto und eingeschränkter Mobilität von einem Ort zum anderen gelangen können. (...)
(...) Das bedeutet, dass der Fernlinienverkehr mit Omnibussen nur in Konkurrenzsituationen mit bestehenden Bahnangeboten eingeschränkt wird. So kann ein neuer Buslinienverkehr genehmigt werden, wenn der Zielort nicht direkt mit der Bahn erreichbar ist oder mehrere Umstiege die Reisedauer beträchtlich erhöhen. Bei der Entscheidung über einen beantragten Omnibuslinienverkehr ist eine Gesamtabwägung der verkehrlichen Belange einschließlich der Fahrgastinteressen vorzunehmen. (...)