Portrait von Christian Carstensen
Christian Carstensen
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christian Carstensen zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Benno S. •

Frage an Christian Carstensen von Benno S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Carstensen,

ich habe ein Frage, die mich schön länger bewegt, auf die mir aber bis jetzt noch keiner eine Anwort geben konnte. Vielleicht können Sie mir weiter helfen.

Warum existiert in Deutschland eigentlich keine flächendeckendes und städteverbindendes Busnetz? Liegt das nur an der fehlenden privaten Initiative oder stehen hier andere Hindernisse im Weg? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Benno Scholle

Portrait von Christian Carstensen
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scholle,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 08. Oktober 2007. Sie fragen warum in Deutschland kein flächendeckendes und städteverbindendes Busnetz existiert.

Dies hat zunächst einmal historische und traditionelle Gründe. Für Deutschland begann das Eisenbahnzeitalter in den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts. Die Eisenbahn entwickelte sich in der Folge insbesondere durch das einsetzende Wirtschaftswachstum, die steigende Bevölkerungszahl und das starke Städtewachstum sehr schnell und in die Fläche hinein. Aus diesem Grund und auch wegen des hohen Niveaus des deutschen Eisenbahnnetzes und des ÖPNV (inklusive städtischer und regionaler Busverkehr) hat sich in Deutschland nie ein flächendeckender Busverkehr etabliert.

Ich will Ihnen aber auch nicht verhehlen, dass die bestehende Regelung im Personenbeförderungsgesetz der Bahn für ihre bestehenden Fernverkehre einen gewissen Schutz vor konkurrierenden Verkehrsangeboten einräumt.

Damit trägt der Gesetzgeber der verkehrspolitischen Bedeutung des Schienenverkehrs Rechnung. Es soll verhindert werden, dass dem Schienenverkehr durch parallele Verkehrsangebote auf der Straße in erheblichem Umfang Fahrgäste entzogen und dadurch dessen Wirtschaftlichkeit geschwächt wird. Auf der Grundlage der Gemeinwohlverpflichtung des Bundes im Grundgesetz finanziert die öffentliche Hand in erheblichem Umfang Investitionen in das Schienennetz. Dies dient vor allem dem Ziel, den Verkehrsträger Schiene zu stärken und eine weitere Überlastung des Straßennetzes zu vermeiden. Würde auf den Schutz der Eisenbahnen verzichtet, wäre damit zu rechnen, dass in erheblichem Umfang parallele Busverkehre zu bestehenden Eisenbahnverbindungen entstehen. Dieser Wettbewerb könnte die Eisenbahnen dazu veranlassen, den Betrieb auf dadurch unrentablen Strecken einzuschränken oder nur auf Bestellung mit Zuschüssen durch die öffentliche Hand durchzuführen.

Das bedeutet, dass der Fernlinienverkehr mit Omnibussen nur in Konkurrenzsituationen mit bestehenden Bahnangeboten eingeschränkt wird. So kann ein neuer Buslinienverkehr genehmigt werden, wenn der Zielort nicht direkt mit der Bahn erreichbar ist oder mehrere Umstiege die Reisedauer beträchtlich erhöhen. Bei der Entscheidung über einen beantragten Omnibuslinienverkehr ist eine Gesamtabwägung der verkehrlichen Belange einschließlich der Fahrgastinteressen vorzunehmen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort ein wenig weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen