EU-Parlament - Fragen & Antworten

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Antwort von Christian Ehler
CDU
• 02.11.2022

Sofern Sie Kenntnis oder hinreichende Annahme für das Vorliegen einer Straftat haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an eine Polizeidienststelle. Sie wird alles weitere ordnungsgemäß in die Wege leiten. Nach „Lust und Laune“ werden erstzunehmende, begründete Hinweise nach unserer Erfahrung keinesfalls behandelt.

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