Kriminalisierung der Sexualerziehung in Polen

Das EU-Parlament fordert das polnische Parlament auf, einen dort vorliegenden Gesetzesentwurf zur Kriminalisierung sexueller Aufklärung abzulehnen. Dieser wurde von der erzkatholischen Bürgerinitiative "Stop Pedofilii" mit über 100.000 Unterschriften eingebracht und nach Beratungen der regierenden PiS-Partei an den zuständigen Parlamentsausschuss zur Überarbeitung weitergegeben. Seit längerem wirft die EU Polen vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu beschneiden und Ressentiments gegen LGBTI-Personen zu schüren. Daher fordert das Europäische Parlament den Europäischen Rat dazu auf, dieses Thema bei der laufenden EuGH-Verfahren zu Vertragsverletzungen Polens aufzunehmen.

Der Antrag wurde mit 471 Ja-Stimmen angenommen, von den 84 anwesenden deutschen Abgeordneten stimmten 73 dafür.

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Dafür gestimmt
74
Dagegen gestimmt
11
Enthalten
3
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Martin SchirdewanMartin SchirdewanGUE/NGL17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Christine SchneiderChristine SchneiderEVP11 - Rheinland-Pfalz Dafür gestimmt
Helmut ScholzHelmut ScholzGUE/NGL17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Sven SchulzeSven SchulzeEVP14 - Sachsen-Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Joachim SchusterJoachim SchusterS&D17 - Bund Nicht beteiligt
Portrait von Andreas SchwabAndreas SchwabEVP1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Ralf SeekatzRalf SeekatzEVP11 - Rheinland-Pfalz Dafür gestimmt
Portrait von Nico SemsrottNico SemsrottGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Sven SimonSven SimonEVP7 - Hessen Dafür gestimmt
Portrait von Birgit SippelBirgit SippelS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Martin SonnebornMartin Sonnebornfraktionslos17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Sabine VerheyenSabine VerheyenEVP10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Viola von Cramon-TaubadelViola von Cramon-TaubadelGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Axel VossAxel VossEVP10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Marion WalsmannMarion WalsmannEVP16 - Thüringen Dafür gestimmt
Portrait von Manfred WeberManfred WeberEVP2 - Bayern Dafür gestimmt
Portrait von Rainer WielandRainer WielandEVP1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Tiemo WölkenTiemo WölkenS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard ZimniokBernhard ZimniokID17 - Bund Dagegen gestimmt

Am 17.07.2019 reichte die polnische Bürgerinitiative „Stop Pedofilii“ einen Gesetzesentwurf beim Sejm, dem polnischen Parlament, ein. Das erzkatholische Bündnis sieht in der modernen sexuellen Aufklärung eine Förderung von homosexuellen Neigungen und Selbstbefriedigung, die es ablehnt. Sexuelle Praktiken und Orientierungen, die nicht der von ihnen definierten heterosexuellen Norm entsprechen, seien für sie ein Ausdruck der "sexuellen Sittenlosigkeit", welche das Leitbild der traditionellen Familie gefährden würde. Daher solle sexuelle Aufklärung Jugendlicher per Gesetz verhindert werden. Vorgesehen ist eine Änderung des Artikels 200b des polnischen Strafgesetzbuches. Dieser Artikel besagt, dass Personen, die pädophiles Verhalten öffentlich billigen oder fördern, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren belegt werden können. Mit dem Gesetzesentwurf soll der Artikel weiter gefasst werden werden, sodass

  • ... auch Personen, die Geschlechtsverkehr von Minderjährigen untereinander öffentlich billigen, ebenfalls mit einer Haftstrafe von 2 Jahren bestraft werden können
  • ... Pädagog:innen, Journalist:innen, Gesundheitsdienstleistende, aber auch Eltern mit einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren belegt werden können, wenn sie Minderjährigen Kenntnisse über intime Beziehungen, menschliche Sexualität und Gesundheit vermitteln.
  • ... Personen bis zu 5 Jahren Haftstrafe droht, die sich entsprechend über Kanäle der Massenkommunikation äußern oder im Zusammenhang mit einer beruflichen Position in der Bildungsarbeit, Behandlung, Betreuung oder Vormundschaft von Minderjährigen.

Im Entschließungsantrag fordert das EU-Parlament den Sejm dazu auf, den Gesetzesentwurf abzulehnen, Jugendlichen den Zugang zu ganzheitlicher Sexualaufklärung zu ermöglichen und diejenigen zu unterstützen, die entsprechende Informationen anbieten. Sexuelle Aufklärung sei ein Grundrecht, somit sei es alarmierend, irreführend und schädlich, dieses mit der Förderung von Pädophilie gleichzusetzen. Es wird auch bemängelt, dass infolge dieser Gesetzesänderung jegliche Sexualaufklärung für Minderjährige unter dem Deckmantel der Vorbeugung von Pädophilie kriminalisiert würde. Polen sei jedoch laut internationalen Menschenrechtsnormen verpflichtet, Zugang zu ganzheitlicher Sexualaufklärung zu gewährleisten und ebenfalls Informationen über Geschlechterstereotype in der Gesellschaft bereitzustellen. Aus der Entschließung geht ebenfalls hervor, dass das EU-Parlament eine weitere Stigmatisierung von homo- und transsexuellen Personen befürchtet.

Das Parlament fordert abschließend den Europäischen Rat auf, dieses Thema und andere mutmaßliche Verstöße gegen die Grundrechte in Polen bei den derzeitigen Anhörungen zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen anzusprechen (Vertragsverletzungsverfahren). Bereits seit längerem wirft die EU der polnischen Regierung vor, den Rechtsstaat auszuhöhlen. Anstoß dazu war ein Gesetz vom Dezember 2017, welches Zbigniew Ziobro (dem Justizminister, der zugleich Generalstaatsanwalt ist) weitreichende Vollmachten zur Disziplinierung von Richtern erteilte. In einem EuGH-Urteil vom 05.11.2019 wurden bereits Teile der Justizreform als Vertragsverletzung deklariert. Auch ein Urteil des Obersten Polnischen Gerichtshofes kommt zu dem Schluss, dass die Disziplinierungsvollmachten gegenüber Richtern den Anforderungen des EU-Rechts und damit auch des polnischen Rechts nicht erfüllen. Da der polnische Präsident Duda am 05.02.2020 das Gesetz zur Richterdisziplinierung unterschrieb, erwägt die Kommission derzeit eine Klage vor dem EuGH. Das Europäische Parlament hat am 18. Dezember 2019 in einer weiteren Abstimmung Polen dazu aufgefordert, sogenannte "LGBTI-freie Zonen" in Polen zu verbieten.

Der Entschließungsantrag wurde mit 471 zu 128 Stimmen bei 35 Enthaltungen angenommen, die Gegenstimmen kamen hauptsächlich aus der rechtsnationalen ID-Fraktion, welcher auch die AfD-Abgeordneten angehören. Von den 84 anwesenden deutschen Abgeordneten stimmten 73 dafür und 11 Abgeordnete dagegen. Abgelehnt haben den Antrag 10 Abgeordnete der AfD, der elfte ist Helmut Geuking, der der deutschen Familienpartei angehört und im EU-Parlament Mitglied der rechtskonservativen EKR-Fraktion ist.