Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Constanze Krehl | S&D | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Joachim Kuhs | ID | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Sergey Lagodinsky | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Bernd Lange | S&D | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Katrin Langensiepen | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Peter Liese | EVP | 10 - Nordrhein-Westfalen | Nicht beteiligt | |
Sylvia Limmer | ID | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Norbert Lins | EVP | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Erik Marquardt | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
David McAllister | EVP | 9 - Niedersachsen | Dafür gestimmt | |
Jörg Meuthen | ID | 1 - Baden-Württemberg | Dagegen gestimmt | |
Martina Michels | GUE/NGL | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Marlene Mortler | EVP | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Ulrike Müller | RE | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Hannah Neumann | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Norbert Neuser | S&D | 17 - Bund | Nicht beteiligt | |
Angelika Niebler | EVP | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Niklas Nienaß | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Maria Noichl | S&D | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Jan-Christoph Oetjen | RE | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Jutta Paulus | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Markus Pieper | EVP | 10 - Nordrhein-Westfalen | Enthalten | |
Dennis Radtke | EVP | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Guido Reil | ID | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dagegen gestimmt | |
Terry Reintke | Grüne/EFA | 17 - Bund | Nicht beteiligt |
Am 17.07.2019 reichte die polnische Bürgerinitiative „Stop Pedofilii“ einen Gesetzesentwurf beim Sejm, dem polnischen Parlament, ein. Das erzkatholische Bündnis sieht in der modernen sexuellen Aufklärung eine Förderung von homosexuellen Neigungen und Selbstbefriedigung, die es ablehnt. Sexuelle Praktiken und Orientierungen, die nicht der von ihnen definierten heterosexuellen Norm entsprechen, seien für sie ein Ausdruck der "sexuellen Sittenlosigkeit", welche das Leitbild der traditionellen Familie gefährden würde. Daher solle sexuelle Aufklärung Jugendlicher per Gesetz verhindert werden. Vorgesehen ist eine Änderung des Artikels 200b des polnischen Strafgesetzbuches. Dieser Artikel besagt, dass Personen, die pädophiles Verhalten öffentlich billigen oder fördern, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren belegt werden können. Mit dem Gesetzesentwurf soll der Artikel weiter gefasst werden werden, sodass
- ... auch Personen, die Geschlechtsverkehr von Minderjährigen untereinander öffentlich billigen, ebenfalls mit einer Haftstrafe von 2 Jahren bestraft werden können
- ... Pädagog:innen, Journalist:innen, Gesundheitsdienstleistende, aber auch Eltern mit einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren belegt werden können, wenn sie Minderjährigen Kenntnisse über intime Beziehungen, menschliche Sexualität und Gesundheit vermitteln.
- ... Personen bis zu 5 Jahren Haftstrafe droht, die sich entsprechend über Kanäle der Massenkommunikation äußern oder im Zusammenhang mit einer beruflichen Position in der Bildungsarbeit, Behandlung, Betreuung oder Vormundschaft von Minderjährigen.
Im Entschließungsantrag fordert das EU-Parlament den Sejm dazu auf, den Gesetzesentwurf abzulehnen, Jugendlichen den Zugang zu ganzheitlicher Sexualaufklärung zu ermöglichen und diejenigen zu unterstützen, die entsprechende Informationen anbieten. Sexuelle Aufklärung sei ein Grundrecht, somit sei es alarmierend, irreführend und schädlich, dieses mit der Förderung von Pädophilie gleichzusetzen. Es wird auch bemängelt, dass infolge dieser Gesetzesänderung jegliche Sexualaufklärung für Minderjährige unter dem Deckmantel der Vorbeugung von Pädophilie kriminalisiert würde. Polen sei jedoch laut internationalen Menschenrechtsnormen verpflichtet, Zugang zu ganzheitlicher Sexualaufklärung zu gewährleisten und ebenfalls Informationen über Geschlechterstereotype in der Gesellschaft bereitzustellen. Aus der Entschließung geht ebenfalls hervor, dass das EU-Parlament eine weitere Stigmatisierung von homo- und transsexuellen Personen befürchtet.
Das Parlament fordert abschließend den Europäischen Rat auf, dieses Thema und andere mutmaßliche Verstöße gegen die Grundrechte in Polen bei den derzeitigen Anhörungen zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen anzusprechen (Vertragsverletzungsverfahren). Bereits seit längerem wirft die EU der polnischen Regierung vor, den Rechtsstaat auszuhöhlen. Anstoß dazu war ein Gesetz vom Dezember 2017, welches Zbigniew Ziobro (dem Justizminister, der zugleich Generalstaatsanwalt ist) weitreichende Vollmachten zur Disziplinierung von Richtern erteilte. In einem EuGH-Urteil vom 05.11.2019 wurden bereits Teile der Justizreform als Vertragsverletzung deklariert. Auch ein Urteil des Obersten Polnischen Gerichtshofes kommt zu dem Schluss, dass die Disziplinierungsvollmachten gegenüber Richtern den Anforderungen des EU-Rechts und damit auch des polnischen Rechts nicht erfüllen. Da der polnische Präsident Duda am 05.02.2020 das Gesetz zur Richterdisziplinierung unterschrieb, erwägt die Kommission derzeit eine Klage vor dem EuGH. Das Europäische Parlament hat am 18. Dezember 2019 in einer weiteren Abstimmung Polen dazu aufgefordert, sogenannte "LGBTI-freie Zonen" in Polen zu verbieten.
Der Entschließungsantrag wurde mit 471 zu 128 Stimmen bei 35 Enthaltungen angenommen, die Gegenstimmen kamen hauptsächlich aus der rechtsnationalen ID-Fraktion, welcher auch die AfD-Abgeordneten angehören. Von den 84 anwesenden deutschen Abgeordneten stimmten 73 dafür und 11 Abgeordnete dagegen. Abgelehnt haben den Antrag 10 Abgeordnete der AfD, der elfte ist Helmut Geuking, der der deutschen Familienpartei angehört und im EU-Parlament Mitglied der rechtskonservativen EKR-Fraktion ist.