(...) Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass die Möglichkeit, sich über verschiedene Nachrichtenquellen zu informieren, durch eine neue Urheberrechtsrichtlinie nicht beschränkt wird. Es bedeutet nur, dass Online-Plattformen für die Nutzung von Presseerzeugnissen eine Lizenzgebühr bezahlen sollten, wie auch Sie als Zeitungsleser Ihre Zeitung bezahlen. (...)
(...) Wir sehen in den geplanten Upload-Filtern eine Gefahr für die Meinungs-, Kunst-, und Informationsfreiheit und damit eine potenzielle Einschränkung der Grundrechte für die europäischen Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund der Verwendung von Algorithmen kann keinesfalls sichergestellt werden, dass Urheberrechtsverletzungen korrekt von einer legalen Verwendung von geschützten Werken unterschieden werden. (...)
(...) Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. (...)
(...) Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die Förderung eines breiteren Zugangs zu Werken sind die Säulen der wirtschaftlichen Nutzung des Internets und Grundlagen der digitalen Wirtschaft der EU. Doch gerade dort sind immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke illegal und ohne Genehmigung der Rechteinhaber erhältlich. (...)
(...) Das Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen digitalen Plattformen, die urheberechtlich geschützte Inhalte anzeigen, und den jeweiligen Autoren und Urhebern, die oftmals nicht an den finanziellen Gewinnen der Plattformen beteiligt werden. Diesen sogenannten „Value-Gap“ gilt es zu schließen, um auch in Zukunft den Künstlern die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu erlauben. (...)