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Frage von Claudia S. •

Frage an Burkhard Balz von Claudia S. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Meine Frage dreht sich um den Artikel 11 wie Artikel 13. Wie kann es sein, das die Öffentlichkeit weitgehend über diesen Artikel nicht informiert wurde? Für mich als Creator stellt Artikel 13 keine Hilfe dar und gibt den Freischuß der Zensur im Internet. Zusätzlich können sich kleine Webseitenbetreiber solche Filter nicht leisten.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmid,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Juni 2018 bezüglich der Reform der Urheberrechtsrichtlinie sowie der Auswirkungen für Betreiber von kleineren Websites.

Grundsätzlich verfolgt die Novelle des Urheberrechts in der Europäischen Union das Ziel, geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger anzupassen und dabei die Interessen von Künstlern und Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern fair auszugleichen.

Die EVP-Fraktion tritt in diesem Zusammenhang für einen ausgewogenen Ansatz ein. Wir sind der Überzeugung, dass die Interessen sowohl der Urheber als auch der Verbraucher nur geschützt werden können, wenn die Tragfähigkeit und die Vielfalt der europäischen Kreativ- und Kulturwirtschaft erhalten wird.

Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die Förderung eines breiteren Zugangs zu Werken sind die Säulen der wirtschaftlichen Nutzung des Internets und Grundlagen der digitalen Wirtschaft der EU. Doch gerade dort sind immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke illegal und ohne Genehmigung der Rechteinhaber erhältlich. Das ist ein Problem. Wenn mit der Schaffung von Werken keine Einnahmen mehr erzielt werden, ist die Schaffung neuer Werke nicht mehr zu finanzieren. Deshalb müssen die berechtigten Interessen der Rechteinhaber geschützt werden.

Außerdem kann die kulturelle Vielfalt in Europa nur erhalten werden, wenn für ein hohes Maß an urheberrechtlichem Schutz gesorgt wird, indem Autoren und andere Inhaber von Urheberrechten angemessen vergütet und Investitionen in die Kreativ- und Kulturwirtschaft gefördert werden.

Die EVP und auch ich persönlich setzen uns deshalb dafür ein, den Zugang zu Diensten und Inhalten zu fördern. Gleichzeitig sollen aber auch genügend Einnahmen für Kulturschaffende und Kreative erzielt werden, damit die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Erbe Europas gefördert werden können.

Aufgrund dessen haben die EVP-Abgeordneten im Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes, in dem ich persönlich kein Mitglied bin, ihren Vorschlag erfolgreich zur Abstimmung gestellt. Allerdings habe ich die Position meiner EVP-Kollegen bei der Abstimmung im Plenarsaal am 5. Juli 2018 unterstützt. Nachdem der aktuelle Vorschlag meines Kollegen, Herrn Voss, leider abgelehnt wurde, wird der Rechtsausschuss sich zunächst wieder mit dem Thema auseinandersetzen, um einen Kompromiss zu erzielen.

Zu Ihren Bedenken bezüglich der technischen Umsetzung einer neuen Verordnung, insbesondere für Betreiber von kleineren Websites, kann ich Ihnen versichern, dass meine EVP-Kollegen im Rechtausschuss auch diesbezüglich durchdachte Überlegungen getroffen haben. Um den Schutz der urheberrechtlichen Werke zu gewährleisten, sollen die Plattformen aufgrund der Informationen, die die Rechteinhaber zur Verfügung stellen müssen, sicherstellen, dass sie erkennen können, ob es sich um ein geschütztes Werk handelt. Hierfür wird Erkennungssoftware eingesetzt, die bereits seit ca. 10 Jahren existiert und zum Beispiel von YouTube auf freiwilliger Basis eingesetzt wird, ohne dass dies bis heute eine großflächige Zensur ausgelöst hat. Ob diese technische Umsetzung für alle Plattformen möglich ist und welche Software-Systeme präferiert werden, ist allerdings noch unklar.

Da die Software nur auf Grundlage der von den Rechteinhabern zur Verfügung gestellten Informationen arbeitet, können auch nur deren urheberrechtlich geschützte Werke erkannt werden. Die Maßnahmen, die die Plattformen ergreifen sollen, um Urheberrechtsverletzungen zu erkennen, müssen natürlich in Einklang mit den Grundrechten stehen.

Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass die Möglichkeit, sich über verschiedene Nachrichtenquellen zu informieren, durch eine neue Urheberrechtsrichtlinie nicht beschränkt wird. Es bedeutet nur, dass Online-Plattformen für die Nutzung von Presseerzeugnissen eine Lizenzgebühr bezahlen sollten, wie auch Sie als Zeitungsleser Ihre Zeitung bezahlen. Auf diese Weise sollen die Nachrichtenverbreitung und der Qualitätsjournalismus gestärkt werden. Denn eine vielfältige Presselandschaft stellt für Deutschland und Europa ein hohes gesellschaftliches Gut dar.

Mehr Informationen zur Position der EVP finden Sie auf der Webseite des EVP-Rapporteurs im Rechtsausschuss, Axel Voss: https://www.axel-voss-europa.de/2018/06/18/stellungnahme-zur-reform-des-urheberrechts/.

Ich hoffe, dass ich Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich sein konnte und Ihnen den Standpunkt der EVP-Fraktion dazu nähergebracht habe.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Balz