Wie Sie wissen werden, haben wir mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) einen Kompromiss geschlossen.
Nach derzeitiger finanzieller Lage können daher leider keine weiteren Änderungen bei der Verbeitragung von Betriebsrenten erfolgen.
Mit unserem gesunden Menschenverstand sehe ich die Chance über die 5% Hürde zu kommen sehr wahrscheinlich.
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen seit langem der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Hand in Hand. Landwirte unterstützen. Lösungen erarbeiten.
ich stimme Ihnen vollkommen zu, die Doppelverbeitragung der Betriebsrenten ist ungerecht und muss behoben werden.