(...) 1. Eine Flüchtlingsobergrenze wird es mit mir und der SPD nicht geben, weil das Asylrecht als Grundrecht einen besonderen Schutz in unserer Verfassung genießt und daher nicht begrenzt werden kann. (...)
(...) Verfügt der kirchenangehörige Ehegatte über kein eigenes Einkommen, kann natürlich keine „Kirchensteuer vom Einkommen“ erhoben werden. Doch bei glaubensverschiedenen Ehen erheben die Kirchen das „besondere Kirchgeld“ als eine besondere Erhebungsform der Kirchensteuer, wovon vor allem die evangelischen Kirchen Gebrauch machen. (...)
(...) Auch meine Partei nicht. Trotzdem ist eine schnelle Aufstockung der finanziellen Mittel unvermeidlich, denn zum Beispiel durch multiprofessionelle Teams in den Klassen können Lehrer entlastet werden. Bereiche wie Sexualkunde oder ein Aktionstag zur Essstörungsprävention könnte auch von externen Experten gemacht werden. (...)
(...) glaubensverschiedenen Ehen, nach denen Sie fragen, gehört nur ein Ehepartner einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft an. Nach unserer Kenntnis wird in diesen Fällen (auch bei gemeinsamer Veranlagung) die Kirchensteuer nur von dem Ehepartner erhoben, der/die auch Mitglied der Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft ist. Dies halten wir auch für zwingend, denn aus dem Grundrecht der Religionsfreiheit folgt auch, dass (bis auf enge Ausnahmen) kein Nichtmitglied einer Religionsgemeinschaft zur Kirchensteuer herangezogen werden darf. (...)
(...) Ziel der BesteuerZiel der Besteuerung muss es seinch die Schere zwischen Arm und Reich nicht weiter öffnet, sondern wieder enger wird. Der Spitzensteuersatz muss dazu wieder deutlich erhöht werden (mind. (...)