Bundestag Wahl 2017 - Fragen & Antworten

Portrait von Sybille Benning
Antwort von Sybille Benning
CDU
• 28.09.2017

(...) Verfügt der kirchenangehörige Ehegatte über kein eigenes Einkommen, kann natürlich keine „Kirchensteuer vom Einkommen“ erhoben werden. Doch bei glaubensverschiedenen Ehen erheben die Kirchen das „besondere Kirchgeld“ als eine besondere Erhebungsform der Kirchensteuer, wovon vor allem die evangelischen Kirchen Gebrauch machen. (...)

Portrait von Erhard Grundl
Antwort von Erhard Grundl
Bündnis 90/Die Grünen
• 13.09.2017

(...) Auch meine Partei nicht. Trotzdem ist eine schnelle Aufstockung der finanziellen Mittel unvermeidlich, denn zum Beispiel durch multiprofessionelle Teams in den Klassen können Lehrer entlastet werden. Bereiche wie Sexualkunde oder ein Aktionstag zur Essstörungsprävention könnte auch von externen Experten gemacht werden. (...)

Maria Klein-Schmeink
Antwort von Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
• 19.09.2017

(...) glaubensverschiedenen Ehen, nach denen Sie fragen, gehört nur ein Ehepartner einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft an. Nach unserer Kenntnis wird in diesen Fällen (auch bei gemeinsamer Veranlagung) die Kirchensteuer nur von dem Ehepartner erhoben, der/die auch Mitglied der Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft ist. Dies halten wir auch für zwingend, denn aus dem Grundrecht der Religionsfreiheit folgt auch, dass (bis auf enge Ausnahmen) kein Nichtmitglied einer Religionsgemeinschaft zur Kirchensteuer herangezogen werden darf. (...)

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