(...) In Deutschland können bereits seit einiger Zeit – im Rahmen von Modellprojekten, Satzungsleistungen und Selektivverträgen – Naturheilmittel und Naturheilverfahren zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Damit tragen wir dem Interesse der Patientinnen und Patienten Rechnung, die die Naturheilmedizin als sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin ansehen. Welche Leistungen der medizinischen Versorgung hingegen regelhaft von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden, entscheidet nicht die Regierung, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. (...)
Das Bundesamt für Risikobewertung ( www.bfr.bund.de ) veröffentlicht verschiedene Studien, die nicht eindeutig die Gefahren von Glyphosat nachweisen. Es bedarf wohl weiterer Studien. (...)
(...) Der Augsburger Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger und die Göttinger Professorin Dagmar Coester-Waltjen sollen die Rechtslage klären. Dabei soll auch die internationale Rechtlage und Rechtsprechung untersucht und in die Entscheidung einbezogen werden. Auf Grundlage der Ergebnisse wird die Staatsregierung entscheiden, ob sie in Karlsruhe gegen die sogenannte Ehe für alle klagen will. (...)
(...) Durch die Zusammenfassung dreier verschiedener Ausbildungen macht die Bundesregierung die Pflegeberufe nur unattraktiver. Wir wollen eine gute Ausbildung und eine gute Bezahlung für die Pflegekräfte!