Hansjörg Durz
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CSU
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Frage von Matthias R. •

Frage an Hansjörg Durz von Matthias R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Durz,

als Befürworter der Ehe im Sinne von vom Staat geschützer und bevorrechtigter verbindlicher Gemeinschaft von Mann und Frau als Keimzelle und Schutzraum der Familie konnte ich mit Freude feststellen, dass sie im Bundestag gegen die Ehe für alle gestimmt haben. Die CSU hatte agekündigt, dass Bayern als von der CSU mit Mehrheit regiertes Land die Ehe für alle auf Konformität zur Verfassung prüfen lassen will bzw. die Möglichkeit einer solchen Verfassungsklage prüfen lassen will. Mittlerweile ist es sehr still um diese Ankündigung geworden bzw. die Presse veröffentliche keine weiteren Schritte, Zwischenergebisse, Ergebnisse zum Vorhaben. Daher meine Frage: Wird überhaupt geprüft oder ist das Thema wieder vom Tisch?

Mit freundlichen Grüßen
M. R.

Hansjörg Durz
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de zum Thema Ehe für alle und eine mögliche Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
Ehe und Familie stehen gemäß Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz des Staates. Auch das Bundesverfassungsgericht hat bislang in ständiger Rechtsprechung die Ehe im Sinne des Grundgesetzes als die Verbindung zwischen Mann und Frau verstanden. Daher war auch SPD-Bundesjustizminister Maas noch im Jahr 2015 der Auffassung, für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften sei eine Grundgesetzänderung erforderlich. Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Gesetz, das schlicht einfachgesetzliche Änderungen vorsieht, leider völlig übergangen.

Aufgrund der (verfassungs-)rechtlichen Fragestellungen hat die Bayerische Staatsregierung angekündigt, das Gesetz einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen, die auch die internationale Rechtslage umfasst. Am 5. September hat nun die Bayerische Staatsregierung nach seiner Kabinettsitzung mitgeteilt, dass zwei Juristen prüfen werden, ob das Gesetz, das Anfang Oktober in Kraft tritt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Augsburger Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger und die Göttinger Professorin Dagmar Coester-Waltjen sollen die Rechtslage klären. Dabei soll auch die internationale Rechtlage und Rechtsprechung untersucht und in die Entscheidung einbezogen werden. Auf Grundlage der Ergebnisse wird die Staatsregierung entscheiden, ob sie in Karlsruhe gegen die sogenannte Ehe für alle klagen will. Da es sich durchaus um schwierige Rechtsfragen handelt, zumal sich das Bundesverfassungsgericht zu der Frage, ob die Institutsgarantie aus Art. 6 des Grundgesetzes die völlige Gleichstellung zwischen Ehe und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften erlaubt, bislang nicht ausdrücklich geäußert hat, ist momentan nicht absehbar, wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird. Bei einem solch sensiblen Thema ist es auch aus meiner Sicht richtig, Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen. Sie können aber versichert sein, dass das Thema alles andere als vom Tisch ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hansjörg Durz, MdB

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