(...) Allerdings halte ich es für OK, wenn die Kirchen oder kirchennahe Einrichtungen - wie andere Unternehmen auch - darauf achten, dass ihre Mitarbeiter, die zentralen Werte des Unternehmens teilen. (...)
(...) „Soweit die Kirchen und ihre Einrichtungen in Caritas und Diakonie Arbeitgeber sind, muss die Grenze ihres Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts als Arbeitgeber von den Grundrechten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer her bestimmt werden und nicht umgekehrt. Gleiche Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte bei Kirchen sind vereinbar mit dem kirchlichen Selbstverwaltungsrecht. Das Streikrecht ist elementares Grundrecht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und muss auch im kirchlichen Bereich gelten. (...)
(...) Es gibt in der deutschen Berufswelt etliche Anachronismen wie z.B. die Ärztekammern, die Gerichtsbarkeit der kath. (...) Meines Erachtens sollten a) alle Arbeitsverhältnisse dem einheitlichen Bundesrecht unterliegen, um Vor- oder Nachteile, Privilegien oder Diskriminierungen abzubauen, b) demnach lehne ich die Besonderheiten des krichlichen Arbeitsrechtes ab und c) auch aller anderen Standesrechtsregelungen. (...)