Frage an Uwe Pfenning von Jennifer P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Pfenning,
wenn man unberücksichtigt lässt, dass Mitarbeitern/innen von kirchennahen Einrichtungen (z.B. Diakonie) Grundrechte vorenthalten werden (z.B. das Streikrecht - Art. 9 Abs. 3 GG) gibt es ein weiteres Problem des sogenannten "Dritten Wegs":
Der "Dritte Weg" wird aktiv als Wettbewerbsstrategie genutzt um sich gegenüber sozialwirtschaftlichen Konkurrenten, die nicht kirchennah sind, Vorteile zu verschaffen.
-> http://www.boeckler.de/38555_40601.htm (2. Absatz)
Meine Frage: Sehen Sie es als gerechtfertigt an, dass kirchennahe Einrichtungen solche Vorteile nutzen dürfen?
Freundliche Grüße
Jennifer Pfeifer
Sehr geehrte Frau Pfeifer,
liebes abgeordneten-watch-Team,
schön, wie das Internet zum Meinungsaustausch beiträgrt, unabhängig davon wer ggf. alles mitliest (;-).
Zu Ihrer Frage:
Es gibt in der deutschen Berufswelt etliche Anachronismen wie z.B. die Ärztekammern, die Gerichtsbarkeit der kath. Kirche (Kirchenrecht) und Standeskammern der Juristen. Meines Erachtens sollten a) alle Arbeitsverhältnisse dem einheitlichen Bundesrecht unterliegen, um Vor- oder Nachteile, Privilegien oder Diskriminierungen abzubauen, b) demnach lehne ich die Besonderheiten des krichlichen Arbeitsrechtes ab und c) auch aller anderen Standesrechtsregelungen. Teilweise beinhalten diese ja Regelungen bis hin zum Berufsverbot!
Zum Teil (z.B. im Bereich der Medizin und IHKs) stammen diese im übrigen noch aus nationalsozialistischer Zeit und haben sich ducrh starken Lobbyismus bis heute als Sonderrecht erhalten und gehalten. Die Vorgänge um die Entlassungen von geschiedenen Erzieherinnen oder der Pädophilie in der kath. Amtskirche haben aufgezeigt, wie ungerecht diese Regelungen sind und zu Lasten qualfiizierter und engagierter Personen gehen und oftmals auch zu Lasten der Ihnen anvertrauten und bestens versorgten Positionen.
Dies gilt für den dritten Weg in Wettbewerb um AUsschreibungen, Baulose, Besteuerung usw. genau so, die Kirche wird dann schnell zur fünften Kolonne. Staat und Kriche sind getrennt, da wo Kirche gemeinnützig aktiv ist, bedarf sie der staatl. Förderung wie andere Verbände und Vereine ebenso (z.B. auch bei uns als Präsident des Badischen Schachverbandes mit seinen Aktivitäten im Jugendbereich u.a. (;-). Wo sie ökonomisch unterwegs ist, gilt das gleiche Recht wie für Unternehmen auch., dito bei Ausschreibungen und Vergaben,
Die Intention alle Arbeitsverhältnisse gleichzustellen ist mir umso wichtiger und legitimier, je mehr die Arbeisstellen zudem mittelbar /Lehrkräfte) oder unmittelbar (Kirchensteuer) aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden.
Wir haben in Viernheim mit der Albertus Magnus Schule (AMS) als mittler Weite kath. private Schule genau dieses Problem, z.B. Schulgeld bei staalt. Finanizeurng der Lehrer und der Sanierung von 2009-2011 mit 7 Mio. Euro, davon 3.5 aus Mitteln des Kreises als Schulträger!
Bei allem Respekt vor dem Engagement einzelner Priester und Laien in der kat. Kirche sind solche Sonderrechte in der Finanzierung, Steuer und Arbeitsverhältnissen nicht meher zeitgemäß für durchgängig demokratische Gesellschaften.
Um dies zu ändern, müßten eine Bundesregierung mit allen Beteilgiten (Kirche als Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretungen, Gewerrkschaften, Diakonien) und Arbeitsjuristen sich zusammensetzen und einen sukzessiven Übergang in der bundesdeutsche einheitliche Arbeitsrecht veranlassen. D.h. es geht wahrscheinlich langsam, aber immerhin vonstatten.
Gerne können wir usn über dieses Thema weiter austauschen und diskutierenm.
Beste Grüße
Dr. uwe Pfenning
Bündnis 90 / Grüne Kreis Bergstrasse