Der Strafvollzug und etwaige Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Sache der Bundesländer. Eine Kompetenz des Bundesgesetzgebers besteht nicht.
Wir leben in der Tat in einer alternden Gesellschaft. Die geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten „Babyboomer“, gehen in den nächsten Jahren in Rente. Auf immer mehr Rentnerinnen und Rentner kommen immer weniger junge Menschen, die Beiträge in die gesetzliche Rente einzahlen. Dadurch droht die Finanzierung der gesetzlichen Rente immer weiter in Schieflage zu geraten.
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG ) trat 2017 ein Gesetz in Kraft, das darauf abzielt, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen.
Die Verbreitung historisch unwahrer Erzählungen ist ein Unding.