Bundestag - Fragen & Antworten

Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 12.08.2024

Da es sich um eine Ausnahmeregelung handeln würde, kann dafür kein Bundesgesetz geändert werden. Ausnahmefälle werden nicht in Bundesgesetzen aufgenommen. Als Ausnahmeregelungen sind im Gesetz nur für Notstände, wie zum Beispiel Terrorismus oder Katastrophenfälle vorgesehen.

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