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Marco Buschmann
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Frage von Christine G. •

Wurde sich bei dem Referentenentwurf zur Neuregelung der Vergütung von beruflichen Betreuern verrechnet?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

der Referentenentwurf zur Neuregelung der Vergütung von beruflichen Betreuern liest sich auf den ersten Blick noch ganz gut, auch wenn keine Lösungsansätze für eine dynamische Vergütungsentwicklung gegeben sind.

Im Entwurf wurden alle Stundensätze erhöht.
Betrachtet man dann aber die beigefügte Tabelle, stellt man fest, dass alle Vergütungskonstellationen erhöht wurden, ausgenommen die Konstellationen G2.1 und Q2.1, welche eine weitaus niedrigere Vergütung erhalten sollen als bisher. Diese Konstellation betrifft jedoch die Hauptzahl der rechtlichen Betreuungen.
Versucht man nun die beruflichen Betreuer mit der Erhöhung der Stundensätze aber Reduzierung der Fallpauschale hinters Licht zu führen, oder hat man sich bei den Pauschalen für G2.1 und Q2.1 in der Tabelle verrechnet/verschrieben?

Mit freundlichen Grüßen
Christine G.

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Sehr geehrte Frau G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Referentenentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern wurde vor einigen Wochen veröffentlicht und an die Länder und Verbände verschickt. Der Austausch mit den Praktikern ist wertvoll und üblich, um Gesetzentwürfe weiter zu verbessern. In der Tat hätte es in ganz speziellen Konstellationen zu einer Verschlechterung der Einkommenssituation kommen können. Das war nicht beabsichtigt und hätten wir sehr gern angepasst. Genau dafür sind diese Beteiligungsverfahren da. Unter den gegebenen politischen Umständen ist dies nun aber leider nicht mehr möglich; ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in dieser Legislaturperiode ist unrealistisch. Als Freie Demokraten setzen wir uns für eine Reform in der nächsten Legislaturperiode ein, von der alle Betreuerinnen und Betreuer profitieren. Klar ist dabei auch: Die Länder müssen mitziehen, damit das gelingt.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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