Die AfD lehnt das Selbstbestimmungsgesetz in seiner verabschiedeten Form völlig ab.

Es gab einige Beispiele, aber ich wurde nicht physisch angegriffen.

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist irreführend, da es diese nicht mehr gibt: Der offizielle Name ist „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Diese wird oft „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.


Bezüglich des Alkoholkonsums könnte ich persönlich eine Null-Promille-Grenze akzeptieren, wie sie in einigen osteuropäischen Ländern existiert. Doch da wir in einem freiheitlichen Land leben, sollte der Staat diese Freiheiten nur dort einschränken, wo es zum Schutz der Allgemeinheit notwendig ist.

Unser Land hat in den letzten Jahren grundlegende Veränderungen erlebt