Bundestag - Fragen & Antworten

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Antwort von Andreas Schwarz
SPD
• 20.08.2024

nach meinem Kenntnisstand ist das Verhalten der Beamtin Gegenstand einer dienstrechtlichen Prüfung durch das zuständige Bundesministerium der Finanzen (BMF). Mit Ihrem Einverständnis würde ich Ihre Nachricht an das BMF weitergeben und damit Informationen zum aktuellen Sachstand einholen.

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