Hier finden Sie alle Mitglieder des Gremiums nach § 28a des Geldwäschegesetzes im 20. Deutschen Bundestag. Laut des Geldwäschegesetzes ist das Bundesministerium der Finanzen dazu verpflichtet, das Gremium im Abstand von maximal sechs Monaten über die Erfüllung der Aufgaben der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu informieren. Die Zentralstelle sammelt und analysiert Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung und leitet diese an die entsprechenden Stellen weiter.
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Lizenz für Veröffentlichung wurde von den Grünen Oberberg erworben, bitte Ralf Joost angeben als Fotograf, vielen Dank.
Foto: Richard Hübner
Juliusz Gastev
Manuel Höferlin / 5gaenge
Thomas Jones
Tobias Koch
CSU-Fraktion
Foto: Inga Haar
Foto: Nancy Stoffregen.
Copyright: Sonja Eichwede