Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Lisa Badum | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 236 - Bamberg | Dafür gestimmt | |
Heike Baehrens | SPD | 263 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Annalena Baerbock | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Ulrike Bahr | SPD | 252 - Augsburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Daniel Baldy | SPD | 205 - Mainz | Dafür gestimmt | |
Felix Banaszak | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 116 - Duisburg II | Dafür gestimmt | |
Dorothee Bär | CDU/CSU | 248 - Bad Kissingen | Nicht beteiligt | |
Karl Bär | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach | Dafür gestimmt | |
Nezahat Baradari | SPD | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dafür gestimmt | |
Thomas Bareiß | CDU/CSU | 295 - Zollernalb - Sigmaringen | Dafür gestimmt | |
Sören Bartol | SPD | 171 - Marburg | Dafür gestimmt | |
Dietmar Bartsch | DIE LINKE. | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Dagegen gestimmt | |
Bärbel Bas | SPD | 115 - Duisburg I | Nicht beteiligt | |
Nicole Bauer | FDP | 228 - Landshut | Nicht beteiligt | |
Christina Baum | AfD | 276 - Odenwald - Tauber | Dagegen gestimmt | |
Bernd Baumann | AfD | 19 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Canan Bayram | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dagegen gestimmt | |
Katharina Beck | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 21 - Hamburg-Nord | Dafür gestimmt | |
Roger Beckamp | AfD | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Nicht beteiligt | |
Holger Becker | SPD | 191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I | Dafür gestimmt | |
Jens Beeck | FDP | 31 - Mittelems | Dafür gestimmt | |
Barbara Benkstein | AfD | 155 - Meißen | Dagegen gestimmt | |
Lukas Benner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 88 - Aachen II | Dafür gestimmt | |
Jürgen Berghahn | SPD | 135 - Lippe I | Dafür gestimmt | |
André Berghegger | CDU/CSU | 38 - Osnabrück-Land | Dafür gestimmt |
Die Bundesregierung fordert mit Ihrem Antrag, dass der Bundestag der bereits am 9. Februar 2022 beschlossenen Fortsetzung des Einsatzes von deutschen Streitkräften im Mittelmeer zur Beteiligung an der NATO-Operation SEA GUARDIAN zustimmt.
Nach aktueller Rechtsprechung und Verfassungspraxis ist für jeden Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Territoriums die Genehmigung des Bundestages erforderlich.
Der Einsatz wird in dem Antrag unter anderem mit dem hohen Stellenwert der maritimen Verkehrs- und Versorgungswege im Mittelmeer begründet. Deren Sicherheit sei von zentraler Bedeutung für die NATO und ihre Mitglieder. Die instabile Lage im Nahen Osten und Nordafrika werde zudem von nicht staatlichen Akteuren für illegale Aktivitäten wie Waffen- und Menschenschmuggel genutzt. Der Einsatz der Mission SEA GUARDIAN ermögliche die frühzeitige Erkennung dieser illegalen Aktivitäten. Er sei ein Instrument, diesen entgegenzuwirken.
Die Mission ist nicht die einzige militärische Mission im Mittelmeer. Weitere Akteure sind zum Beispiel die Europäische Union und deren Grenz- und Küstenwache FRONTEX sowie die Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFL). Für alle Einsätze im Mittelmeer gilt die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen.
Rechtlich erfolgt der Einsatz auf Grundlage verschiedener Beschlüsse des Nordatlanikrates. Der Antrag beruft sich außerdem auf Resolution 2292 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (2016) und deren Folgeresolutionen, zuletzt Resolution 2578 (2021).
Die Einsatztruppen handelten zudem nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit und erfüllten damit die verfassungsrechtlichen Ansprüche an den Einsatz (Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes). Eine Beteiligung an der SEA GUARDIAN-Mission sei jedoch nur möglich, solange ein entsprechender Beschluss des Nordatlantikrats und die konstitutive Zustimmung des Bundestages gegeben sei, längstens jedoch bis zum 31. März 2023.
2021 wurden im Rahmen der Operation mehr als 30.000 Schiffe auf dem gesamten Gebiet des Mittelmeeres identifiziert. Drei davon wurden im Rahmen eines „Maritime Situation Awareness Approaches“ kontrolliert.
Für die Verlängerung des Mandates wird die Obergrenze der einzusetzenden Soldat:innen fortan von 650 auf 550 abgesenkt. Es wird keine Möglichkeit zum Kapazitätsausbau mehr eingeräumt. Dennoch sollen alle Bündnisverpflichtungen erfüllt werden. Die Kosten für den Einsatz vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 werden mit rund 2,5 Millionen Euro beziffert.
Der Bundestag stimmte über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Bundeswehrbeteiligung an der NATO-Operation SEA GUARDIAN im Mittelmeer ab. Das Mandat dafür war zuletzt bei einer Abstimmung im März 2021 verlängert worden.
Der Antrag wurde mit 504 Ja-Stimmen der SPD-, BÜNDNIS 90/Die Grünen-, FDP- und Unionsfraktion angenommen. Insgesamt 100 Abgeordnete der Fraktionen der AfD und Die Linke sowie einzelne Abgeordnete von SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen stimmten gegen den Antrag. Es gab eine Enthaltung. 131 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.